Eine derartige Genehmigung für andere bestrahlte Erzeugnisse als getrocknete Kräuter/Gewürze ist bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu beantragen. 2006 wurde einer solchen Allgemeinverfügung für das Inverkehrbringen von tiefgefrorenen, bestrahlten Froschschenkeln, deren Behandlung zur Zeit in Belgien, Frankreich und den Niederlanden zulässig ist, stattgegeben. Somit ist es rechtens, bestrahlte Froschschenkel aus diesen drei Mitgliedstaaten in Deutschland zu verkaufen, vorausgesetzt die Behandlung mit ionisierenden Strahlen ist auch hier kenntlich gemacht. Ergebnisse der Untersuchung von Froschschenkeln finden sich auch in unserem Jahresbericht 2006, Kap. 2.4.5
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