kleines Landeswappen CVUA-Logo

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Dürfen bestrahlte Lebensmittel aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland verkauft werden?

Andere Produkte als getrocknete Kräuter und Gewürze, die in einem Mitgliedsland der Europäischen Union rechtmäßig bestrahlt worden sind, dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Allgemeinverfügung nach §54 LFGB vorliegt.

Eine derartige Genehmigung für andere bestrahlte Erzeugnisse als getrocknete Kräuter/Gewürze ist bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu beantragen. 2006 wurde einer solchen Allgemeinverfügung für das Inverkehrbringen von tiefgefrorenen, bestrahlten Froschschenkeln, deren Behandlung zur Zeit in Belgien, Frankreich und den Niederlanden zulässig ist, stattgegeben. Somit ist es rechtens, bestrahlte Froschschenkel aus diesen drei Mitgliedstaaten in Deutschland zu verkaufen, vorausgesetzt die Behandlung mit ionisierenden Strahlen ist auch hier kenntlich gemacht. Ergebnisse der Untersuchung von Froschschenkeln finden sich auch in unserem Jahresbericht 2006, Kap. 2.4.5

zurück zur vorhergehenden Seite

 

©2003−2005 CVUA KA   Impressum •  Untersuchungsämter BW  •  zum Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum