
In den zurückliegenden fünf Jahren konnte das CVUA Karlsruhe bei 2,0–3,6% der Lebensmittel eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen nachweisen.
Betroffen waren Trockenfertigsuppen aus der Türkei sowie Instantnudelgerichte aus Asien. Sind nur die Kräuter/Gewürze als Zutaten derartiger Erzeugnisse bestrahlt, so ist dies zulässig. Die Bestrahlung muss jedoch kenntlich gemacht werden. Bei den Produkten aus Asien war es fraglich, ob die Bestrahlung entsprechend der Vorgaben der Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung in einer von der Europäischen Kommission zugelassenen Anlage durchgeführt wurde.
Nachweislich unzulässig bestrahlt wurden getrocknete Fische, Spinatpulver und getrocknete Pilze, die aus Asien stammten. Auch bei einigen Nahrungsergänzungsmitteln, die Süßwasseralgenerzeugnisse (Chlorella und Spirulina) enthielten, wurde das Zentrallabor fündig. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Untersuchungen auf Bestrahlung am CVUA Karlsruhe können den jeweiligen Jahresberichten entnommen werden.
Berichte, die Aufschluss geben über die Untersuchungen und Ergebnisse aller Bundesländer, finden sich auf den Internetseiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Im Internetauftritt der Europäischen Kommission können Ergebnisse der Kontrollen von allen europäischen Mitgliedsländer eingesehen werden (s.a. Links).
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