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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Labor 43: Alkoholfreie Getränke, Konfitüren, Babynahrung

Im Erfrischungsgetränkebereich (mehr als 70 Liter Jahres-Pro-Kopf-Verbrauch) sind die klassischen Fruchtsaftgetränke und Limonaden zu nennen, die durch Mineralwasser plus Frucht-Getränke, Energy Drinks, Wellness Drinks und sogenannte „Funktionelle Getränke“ mit zusätzlicher gesundheitlicher Wirkung ergänzt werden. Nach der geltenden EU-Rechtslage dürfen den Erfrischungsgetränken in zunehmendem Maße Zusatzstoffe (z.B. Konservierungstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe) zugesetzt werden.

Für den Bereich der Energy Drinks regeln Allgemeinverfügungen bzw. Ausnahmegenehmigungen den Zusatz von Coffein, Taurin, Inosit, Glucuronolacton und weiteren Zusatzstoffen. Für Coffein sehen die Ausnahmegenehmigungen zum gesundheitlichen Schutz einen Maximalgehalt von 320 mg/L vor.

Gängige Untersuchungen in diesem Fachlaboratorium sind: Fruchtsäuren, Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Aminosäuren, Coffein, Zusatzstoffe Konservierungsstoffe, Süßstoffe, Farbstoffe) und Kontaminanten (Mykotoxine, wie Patulin und Ochratoxin A).

Im Mehrwegflaschensortiment sind in Einzelfällen Probleme durch Verunreinigungen mit Handwerks- bzw. Hobbymaterialien, Haushaltsreinigern, Mineralölprodukten und ähnlichem zu verzeichnen. Vorausgegangen ist in solchen Fällen ein Verbrauchermissbrauch der Art, dass die Verbraucher die leere Mehrwegflasche als Aufbewahrungsgefäß für Handwerks-/Hobbymaterialien, Haushaltreiniger oder Mineralölprodukte benutzten und nachher die missbräuchlich benutzte Pfandflasche wieder in den Mehrwegflaschenkreislauf zurückgeben.

Säuglings- und Kleinkindernahrung wird untergliedert in verschiedene Produktkategorien als Säuglingsanfangsnahrungen, Folgenahrungen für Säuglinge, Getreidebeikost und Beikost auf Obst- und Gemüsebasis für Säuglinge und Kleinkinder, Teeerzeugnisse sowie Komplettmahlzeiten für Säuglinge und Kleinkinder.

Diese Erzeugnisse werden mittels umfangreicher Untersuchungen überprüft, so z.B. durch Bestimmung folgender Parameter: Energiegehalt, Kohlenhydrate, Glucose, Fructose, Saccharose, Maltose, Lactose, Galactose, Protein, Aminosäuren, Mineralstoffe, Vitamine, Pestizide, Mykotoxine, wie Aflatoxine, Patulin, Ochratoxin A, Fumonisine, Nitrat, Nitrit und Schwermetalle.

Mikrobiologische Kontrollen erfolgen im CVUA Karlsruhe durch das Labor 64.

Lebensmittelrechtliche Grundlage für die Untersuchungen ist die Diätverordnung, in der die aus dem EU-Lebensmittelrecht stammenden Richtlinienvorgaben in eine nationale Rechtsvorschrift umgesetzt sind. Insbesondere für Rückstände und Kontaminanten wie Pestizide, Schwermetalle, Nitrat oder Mykotoxinen sind deutlich strengere Maßstäbe (hier: niedrigere Höchstmengen) als bei anderen Lebensmitteln vorgegeben.

 

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