Grenzprodukte sind Produkte, die den kosmetischen Mitteln nicht eindeutig zuzuordnen sind. Hier muss von "Fall zu Fall" entschieden werden, um was für ein Produkt es sich handelt:
Beispiele für Grenzprodukte zu Kosmetika:
Nähere Informationen zum Thema Abgrenzung von Kosmetika zu Arzneimitteln finden Sie hier und auch im Jahresbericht 2006 unter Verbraucherschutz fordert neue Wege – Karlsruher Kosmetiktag „Abgrenzung kosmetische Mittel / Arzneimittel” am 6. Dezember 2006 im CVUA Karlsruhe.
Informationen zu Zahnbleichmitteln finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat auf ihrer website einen Leitfaden zu Grenzprodukten veröffentlicht, der gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeitet wird und auf unterschiedliche Produkte eingeht. Er wird regelmäßig aktualisiert: MANUAL ON THE SCOPE OF APPLICATION OF THE COSMETICS DIRECTIVE 76/768/EEC
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