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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

PRESSEMITTEILUNG 2/2005

Den 28. Juli 2005

Jahresbericht 2004 − Bilanz vielfältiger Untersuchungen

Dr. Susanne Hartmann, Amtsleiterin des CVUA Karlsruhe: „Eine konstant hohe Lebensmittelsicherheit ist die Basis eines wirksamen Verbraucherschutzes”

„Die Verbraucher im Regierungsbezirk Karlsruhe können darauf vertrauen, dass alles dafür getan wird, um höchstmögliche Lebensmittelsicherheit zu ermöglichen”, betonte Frau Leitende Veterinärdirektorin Dr. Susanne Hartmann am 28. Juli 2005 bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2004.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe untersuchte 2004 insgesamt 73.532 Proben aus der Lebensmittelüberwachung und tierärztlichen Diagnostik für den Regierungsbezirk Karlsruhe und in speziellen Bereichen darüber hinaus. „Die Beanstandungsquote von 20,1% der 20.696 untersuchten Proben Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Umweltproben und Arzneimittel muss aber relativiert werden”, so Dr. Hartmann. „Unter dem Begriff Beanstandung wird jede festgestellte Abweichung von der Norm, sei es in stofflicher Hinsicht oder im Hinblick auf formale Dinge wie Kennzeichnung, Genehmigungs- und Meldeverfahren verstanden”, hob Dr. Hartmann hervor. „Mit 51 Proben lag die Anzahl der gesundheitsschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Proben auch in diesem Jahr wieder niedrig” stellte Dr. Hartmann erleichtert fest.

Dies zeige erneut, dass der größte Teil der Lebensmittel einen sehr guten Standard erreicht habe.

Die Untersuchung der 52.501 Proben von landwirtschaftlichen Nutztieren, Haus-, Heim- und Zootieren dient dem Schutz der Tiere wie auch des Menschen vor Erkrankung mit Infektionserregern.

Stellvertretend für das umfangreiche und komplexe Arbeitsgebiet des integrierten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe werden folgende Themen vorgestellt:

Der Fuchs in Nordbaden − Tollwut und Räude

Nach acht Jahren Tollwutfreiheit in Baden-Württemberg wurde im Dezember letzten Jahres wieder bei fünf Füchsen aus der Umgebung von Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) die stets tödlich verlaufende Erkrankung festgestellt. Seuchenbekämpfende Maßnahmen wie etwa mehrmaliges Auslegen von Impfködern waren die Folge der Untersuchungen am CVUA Karlsruhe. Insgesamt wurden in der Außenstelle Heidelberg 2004 neben zahlreichen anderen Wildtieren 1007 Füchse auf Tollwut untersucht.

Dass Tollwut auch für den Menschen folgenschwer ist, zeigten die Tollwutfälle im Anschluss an eine Organtransplantation, von der auch ein Patient in Heidelberg betroffen war. Dies zeigt, wie notwendig eine flächendeckende Überwachung der Tollwut in der Fuchspopulation als Ausgangspunkt der Tollwut in Mitteleuropa ist, um die Bevölkerung vor dieser Erkrankung wirksam zu schützen.

In einer Schwerpunktaktion wurden zudem etwa 2500 Füchse auf Antikörper gegen Räude verursachende Milben untersucht. Bei lediglich 3% wurde ein Kontakt mit Räudemilben nachgewiesen, was für eine untergeordnete Bedeutung der Fuchs-Räude in Baden-Württemberg spricht.

Vorgetäuschte Frische bei Thunfisch durch Kohlenmonoxid

Thunfisch in Top Qualität ist eines der teuersten Lebensmittel auf dem Weltmarkt. Rotes Fischfleisch, wie etwa Thunfisch für Sushi, ist leichtverderblich und wird bei Luftkontakt zunehmend bräunlich. Mit Kohlenmonoxid oder sogenanntem gereinigtem Rauch kann unzulässigerweise auch nach längerer Kühllagerung oder nach dem Auftauen die rote Fischfleischfarbe stabilisiert werden. Auch wenn für den Verbraucher nach bisherigem Kenntnisstand durch das Kohlenmonoxid alleine keine Gesundheitsgefahr besteht, wird er über die tatsächliche Qualität des Produktes getäuscht. Alter und beginnender Verderb des Produktes lassen sich nicht mehr eindeutig an Farbveränderungen erkennen.

In einer Schwerpunktaktion wurden am CVUA Karlsruhe 35 Fischproben auf eine Behandlung mit dem Zusatzstoff Kohlenmonoxid überprüft. In 13 Proben Thunfischfleisch und einer Probe Schwertfisch-Steak wurden Gehalte über 200 µg Kohlenmonoxid pro kg Fischfleisch nachgewiesen. Ein Wert von 200 µg Kohlenmonoxid pro kg Fischmuskelfleisch gilt derzeit europaweit als sicherer Unterscheidungswert für Kohlenmonoxid-behandelten und unbehandelten Thunfisch.

Schlank durch Nahrungsergänzungsmittel − geht das?

Abnehmen, ohne sich beim Essen und Trinken einschränken zu müssen − das ist ein weit verbreiteter Wunschtraum. Mit Lebensmitteln ist eine Gewichtsabnahme aber nur mit einer verminderten Kalorienzufuhr zu erreichen. Auch mit einem deutlichen Erhöhen des Kalorienverbrauchs wie etwa mit sportlichen Aktivitäten ist der gewünschte Effekt zu erzielen. „Schlankmachende” Nahrungsergänzungsmittel sind pauschal formuliert wirkungslos oder sie enthalten unzulässigerweise Arzneimittel wie z.B. Ephedrin, vor denen bereits 2002 aufgrund von Gesundheitsschäden in Kanada, USA und Deutschland gewarnt wurde. Nach 20 Todesfällen in den USA und Hunderten von Fällen schädlicher Nebenwirkungen, die mit ephedrinhaltigen Produkten in Verbindung gebracht wurden, ist deren Vermarktung in den USA inzwischen untersagt. Dennoch werden weiterhin Schlankheitsmittel mit Ephedrin über das Internet angeboten. Verdächtige Nahrungsergänzungsmittel werden in Zusammenarbeit mit der Arzneimitteluntersuchungsstelle am CVUA Karlsruhe auf derartige nzulässige Inhaltsstoffe überprüft.

Aprés-Lotion-Sprays mit Insektenschutz: Nicht empfehlenswert

In diesem Sommer befinden sich After-Sun-Produkte mit Insektenschutz auf dem Markt. Neben Hautpflegestoffen für sonnengereizte Haut enthalten diese Kosmetika in hoher Konzentration einen Stechmücken-Abwehrstoff mit dem chemischen Namen „Ethyl Butylacetylamino Propionate”. Solche Kombinationsprodukte sind aus unserer Sicht ebenso ungeeignet wie Sonnenschutzmittel mit Insektenschutz. Sonnenschutzmittel und Pflegeprodukte nach dem Sonnenbad werden in der Regel großflächig auf die gesamte sonnenexponierte Haut aufgetragen. Bei Insektenschutzmitteln genügt aber meist die gezielte Applikation auf die nicht textilgeschützten Hautpartien. Sie werden daher nur im Bedarfsfall in deutlich geringeren Mengen als Sonnenschutzmittel und After-Sun-Produkte verwendet. Auch wenn die toxikologischen Daten den sogenannten Repellentwirkstoff als gesundheitlich unbedenklich ausweisen, sollte sich aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sein Einsatz zum ausschließlichen Stechmückenschutz beschränken.

Weitere Informationen zu Vorgetäuschte Frische bei Thunfisch durch Kohlenmonoxid

In Europa erfreut sich roher Thunfisch in Form von Sushi, Filets und Steaks zunehmender Beliebtheit. Rohes Fischfleisch zählt jedoch zu den empfindlichen, leichtverderblichen Lebensmitteln. Rotes Fischfleisch wie Thunfisch wird bei Luftkontakt zunehmend bräunlich. Eine Behandlung mit Kohlenmonoxid oder sogenanntem gereinigtem Rauch stabilisiert dagegen die rote Fischfleischfarbe. Nach längerer Kühllagerung oder nach dem Auftauen wirken die Stücke immer noch wie frisch.

Kohlenmonoxid, das zur Farberhaltung eingesetzt wird, ist als Lebensmittelzusatzstoff einzustufen. Eine derartige Verwendung ist aber EU-weit nicht zugelassen. Eine Behandlung mit Kohlenmonoxid kann jedoch auch durch speziell aufbereiteten Räucherrauch erfolgen: Hierbei handelt es sich um sogenannten „gereinigten Rauch” oder „clear smoke”, bei dem die übrigen Rauchbestandteile soweit herausgefiltert werden, dass Kohlenmonoxid als Hauptbestandteil übrigbleibt. Durch Verwendung von „gereinigtem Rauch” entsteht kein Raucharoma. Europaweit wird auch diese Behandlung als nicht zulässig angesehen.

In Japan ist eine Behandlung ebenfalls unzulässig, in anderen Drittländern, unter anderem den USA und in einigen Ländern Asiens wie z.B. Taiwan und Indonesien ist die Behandlung jedoch erlaubt. Bei aus diesen Ländern importierten rotfleischigen Fischarten, wie Thunfisch, Schwertfisch, Haifisch, Tilapia, Red Snapper und Marlin kann daher eine Behandlung stattgefunden haben.

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