kleines Landeswappen CVUA-Logo

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

PRESSEMITTEILUNG 1/2005

Den 01. Juni 2005

Dr. Susanne Hartmann, Amtsleiterin des CVUA Karlsruhe: „Die Milch macht's“ 

1. Juni: Tag der Milch

„Mit dem internationalen Tag der Milch, der von der Welternährungsorganisation (FAO) ins Leben gerufen wurde, um auf die Ernährungssituation hinzuweisen und diese zu verbessern, stehen auch Milchprodukte im Blickpunkt“, so Frau Leitende Veterinärdirektorin Dr. Susanne Hartmann am 01. Juni 2005 bei der Vorstellung des Untersuchungsprogramms zu Milch und Käse.

Kaum ein Lebensmittel ist so reich an wertvollen Inhaltsstoffen wie die Milch und sollte daher einen festen Stellenwert in der Ernährung einnehmen. „Im Zeitalter von Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminzusätzen sollte bedacht werden, dass bereits ein halber Liter Milch täglich den Calciumbedarf etwa zu 70% deckt“ betonte Frau Dr. Hartmann.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe werden Milch und Käse im Rahmen der amtlichen Untersuchungen der Lebensmittelüberwachung vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe untersucht. Bei einem mehrjährigen Untersuchungsprogramm wurden insgesamt 71 Proben pasteurisierte Milch untersucht. Das Untersuchungsprogramm zeigte, dass der hygienische Status pasteurisierter Milch gut ist. Drei Proben pasteurisierter Milch wiesen eine erhöhte Gesamtkeimzahl und zwei Proben erhöhte Gehalte an sogenannten Pseudomonaden auf. Bei keiner der untersuchten Proben wurden erhöhte Bacillus cereus-Gehalte festgestellt. „Dabei ist eine erhöhte Gesamtkeimzahl nicht gleichbedeutend mit einer Gefährdung der Gesundheit“, erläuterte Frau Dr. Hartmann. Eine Gefahr für die Gesundheit zeigte keine der untersuchten Milchproben.

Weitere Informationen zu pasteurisierter Milch

Bei der Milchgewinnung bestehen viele Möglichkeiten einer Kontamination der Milch mit Bakterien. Gründe für eine mögliche Kontamination der Milch mit Keimen sind Euterentzündungen, eine mangelnde Melk- und Stallhygiene, sowie eine ungenügende Hygiene von Milchleitungen und Tanks.

Der Gesetzgeber schreibt in der Milchverordnung vor, dass Milch, die als Konsummilch in Verkehr gebracht wird oder für die Weiterverarbeitung bestimmt ist, einem Erhitzungsverfahren entsprechend der Milchverordnung unterzogen wird. Ein solches Erhitzungsverfahren ist zum Beispiel die Pasteurisation. Dabei werden vorhandene Mikroorganismen, Staphylokokken, Listerien, Escherichia coli usw. abgetötet. Eine nachfolgende Belastung der Milch mit Keimen ist auf eine nachträgliche Kontamination zurück zu führen. 

Bei der Erhitzung von Milch werden auch Keime von Sporenbildnern wie Bacillus cereus abgetötet. Von der Erhitzung unbeeinflusst bleiben dagegen die Sporen, widerstandsfähige Dauerformen, die während der Lagerung auskeimen können.

Bacillus cereus ist ein ubiquitärer Keim, der in Staub von Kot und Erdpartikeln vorkommt. Auch durch eine gute Melkhygiene kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass dieser Keim in die Milch gelangt. Einige Bacillus-Stämme sind tolerant gegenüber Kühlschranktemperaturen und bilden bei diesen niedrigen Temperaturen Toxine.

Auch sogenannte Pseudomonaden zählen zu den Verderbniserregern, die für eine Verderbnis von Milch relevant sein können und bei niedrigen Temperaturen, etwa bei Kühlschranktemperaturen, gut vermehren können.

zurück zur vorhergehenden Seite

 

©2003−2005 CVUA KA   Impressum •  Untersuchungsämter BW  •  zum Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum