Im Sommer des letzten Jahres wurde das vermehrte Auftreten von Aborten in einem Milchviehbstand zunächst − wie auch die in anderen Betrieben zu dieser Zeit verbreiteten Fruchtbarkeitsstörungen − auf den Temperaturstress der Tiere in den völlig überhitzten Stallungen zurückgeführt. Da die Kühe jedoch meist erst im mittleren Drittel der Gravidität abortierten, wurden vorsorglich schon gleich zu Beginn des Geschehens Feten samt Nachgeburt zur diagnostischen Untersuchung eingeliefert. Wie häufig bei Aborten führten auch in diesen Fällen pathologisch-anatomische, histologische und bakteriologisch-kulturelle Untersuchung nicht zu verwertbaren Ergebnissen.
Erst die im Laufe des Berichtsjahrs auch zum Nachweis von Coxiella burneti, dem Erreger des Q-Fiebers, angewandten PCR-Technik führte zu einer sicheren Diagnose. So konnte mit diesem Verfahren Q-Fieber-Antigen in den Organen und der Eihaut eines abortierten Kalbes zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die danach durchgeführte serologische Untersuchung des Ursprungsbestandes bestätigte mit mehr als 90% Seroreagenten den Verdacht auf eine Q-Fieber-Infektion.
Die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen bestanden im Einsatz eines bislang nicht zugelassenen inaktivierten Impfstoffs gegen C. burneti aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ministeriums nach § 17(1) Tierseuchengesetz. Diese Impfmaßnahme sollte im klassischen Stil einer sog. „Verdrängungsimpfung” die weitere Ausbreitung des Erregers auf die folgende Nachzucht unterbinden.
Da es sich beim Q-Fieber um eine Zoonose handelt, d.h. um eine Tierkrankheit, die auch auf den Menschen übertragen werden kann, wurde der Landwirt darauf hingewiesen, beim Auftreten von grippeähnlichen Erkrankungen in seiner Familie eventuell verbunden mit Gliederschmerzen, den behandelnden Arzt auf die Q-Fieberinfektion in seinem Rinderbestand hinzuweisen. Im vorliegenden Fall blieben glücklicherweise alle Kontaktpersonen frei von klinischen Erscheinungen.
Q-Fieber gilt als meldepflichtige Tierseuche.
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