Die Gesamtalkalität gibt Information über die Summe aller alkalisch reagierenden Stoffe in der Probe. Durch Extraktion der getrockneten Probe mit absolutem Ethanol werden die frei vorliegenden starken Alkalien wie NaOH und KOH sowie die Seifen von den anderen alkalischen Stoffen getrennt und können durch Titration als Summe quantifiziert werden. Durch separate Bestimmung der Seifen ebenfalls im Ethanolextrakt kann weiter differenziert werden.
Bestimmung der Gesamtalkalität= potentiometrische Titration der wässrigen Probelösung auf Äquivalenzpunkt, daraus Berechnung der Gesamtalkalität als Natriumhydroxid
Interpretation: erfasst werden alle alkalisch reagierenden Substanzen wie Natriummetasilikat, Alkanolamine, Natronlauge, Kalilauge, Natriumcarbonat, alkalische Phosphate, Seifen, Ammoniak. Für NaOH und KOH gilt: ab einer Konzentration von 0,5% ist Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht erforderlich. Für die anderen Stoffe sind höhere Grenzwerte festgelegt.
Bestimmung der Alkalität im Ethanolextrakt= Extraktion der getrockneten Probe mit absolutem Ethanol, Trocknung des Ethanolextraktes bis zur Gewichtskonstanz, Bestimmung der Alkalität (Prinzip der Methode s. Gesamtalkalität) im gelösten Extrakt
Interpretation: Mit dem Ethanolextrakt werden erfasst die Seifen, NaOH, KOH. Wichtig ist, dass der Ethanol absolut ist. Die Alkanolamine und Ammoniak gehen bei der Trocknung des Ethanolextraktes aufgrund ihrer Flüchtigkeit verloren.
Bestimmung der Seife im Ethanolextrakt= Titration des auf pH7 neutralisierten Ethanolextraktes auf den Umschlag Bromphenolblau (pH 3,0-4,6) mit Salzsäure, daraus Berechnung der Seifen als Natronlauge
Interpretation: Der Seifengehalt- als NaOH berechnet- wird von der Alkalität des Ethanolextraktes abgezogen, die verbleibende Alkalität wird berechnet auf NaOH oder KOH. Dieses Ergebnis wird benötigt für die Plausibilitätskontrolle der Gefahrenkennzeichnung (Kennzeichnung als reizend ab 0,5%, als ätzend ab 2%). Sind in der Probe keine Seifen oder NaOH/KOH vorhanden, weitere Untersuchungen in der Gesamtprobe zur Abklärung der Gesamtalkalität:
Interpretation: Ein Beispiel: sind Silikate, Carbonate negativ, die Alkanolamine nachweisbar, so kann das Ergebnis der Gesamtalkalität direkt umgerechnet werden auf einen möglichen Höchstgehalt (worst case) an z. B. Monoalkanolamin, das gefahrstoffrechtlich ab 30% als gesundheitsschädlich eingestuft ist.
Prüfergebnisse:
Schlussfolgerung:
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