Als Nachweisverfahren wurde auch hier die Thermolumineszenz angewendet. Ebenso wie bei den Instantnudelgerichten war eine endgültige Beurteilung, ob es sich um eine fehlende Kenntlichmachung der bestrahlten Kräuter/Gewürze oder eine unerlaubte Bestrahlung des Produktes als Ganzes oder anderer Zutaten als Kräuter/Gewürze handelt, nicht möglich. Betroffen waren ausschließlich Erzeugnisse, die ihren Ursprung in der Türkei hatten.
Recherchen ergaben, dass nach den Angaben eines Vertreibers in Deutschland die Trockensuppen in der Türkei die Erzeugnisse aller Voraussicht nach unter Verwendung von bestrahlten getrockneten Kräutern und Gewürzen hergestellt wurden. 2004 wurde von der EG-Kommission nach vorheriger Inspektion, eine Bestrahlungsanlage für die Bestrahlung von Lebensmitteln in der Türkei zugelassen.
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