Die Gerichte bestehen üblicherweise aus dem, zumeist in einem Block getrockneten Nudeln und einem oder mehreren Beutelchen mit Gewürzmischungen, Gewürzsalzen, Würzssoßen und ähnlichem.

Insgesamt wurden 2005 23 Instantnudelgerichte untersucht. Bei vier Produkten, die aus China bzw. Korea stammten, wurde eine Bestrahlung der Zutaten in den Beutelchen nachgewiesen. Das angewandte Nachweisverfahren der Thermolumineszenz lässt bei Produkten, die neben Kräutern/Gewürzen auch noch andere Zutaten enthalten, keine Aussage darüber zu, welche Zutaten bestrahlt wurden. In Deutschland ist jedoch nur die Bestrahlung von getrockneten, aromatischen Kräutern/Gewürzen unter Kenntlichmachung zulässig. Eine endgültige Beurteilung der Erzeugnisse, die neben Kräutern/Gewürzen auch noch andere Ingredienzien enthalten, konnte nicht vorgenommen werden. Eine Klärung ist nur durch Einsichtnahme der Begleitdokumente zu dem Produkt bei dem verantwortlichen Inverkehrbringer möglich. Für den Fall, dass nur die verwendeten Kräuter/Gewürze bestrahlt wurden ist zu prüfen, ob die Behandlung in einer für diesen Zweck zugelassenen Anlage stattgefunden hat. Entsprechende Vorgaben finden sich der Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung bzw. EG-Rahmenrichtlinie 1999/2.
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