So muss bei Fleisch- und Wurstwaren die Verwendung von Farbstoffen, Konservierungsstoffen, Antioxidationsmitteln, Geschmacksverstärkern und Phosphaten auf dem Schild an der Ware angegeben werden. Auch der Wortlaut der Angaben ist gesetzlich vorgeschrieben: „mit Farbstoff”, „mit Konservierungsstoff”, „mit Antioxidationsmittel”, „mit Geschmacksverstärker”, „mit Phosphat”. Bei der Verwendung von Nitritpökelsalz oder Nitrat als Konservierungsstoff ist dies auch durch die Angabe „mit Nitritpökelsalz” und „mit Nitrat” möglich. Bei „offener Ware” können diese Angaben nur entfallen, wenn in einem Aushang oder einer schriftlichen Aufzeichnung, die dem Verbraucher unmittelbar zugänglich ist, alle bei der Herstellung des Lebensmittels verwendeten Zusatzstoffe angegeben werden und auf diese Aufzeichnung bei dem Lebensmittel hingewiesen wird. Im Jahr 2004 mussten bei „offener Ware” 24 Proben verschiedener Wurstwaren wegen fehlender Zusatzstoffangaben beanstandet werden.
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