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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Bestrahlte Lebensmittel aus Drittländern auch in Deutschland?

Die Lebensmittelbestrahlung ist in mehr als 50 Ländern weltweit zulässig. Bei der Untersuchung auf Bestrahlung sind daher auch Erzeugnisse von Interesse, die aus Drittländern importiert werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass Erzeugnisse, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union rechtmäßig bestrahlt wurden, in Deutschland unzulässigerweise in den Verkehr gebracht werden. In Deutschland ist nach wie vor nur die Bestrahlung von getrockneten, aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig.

getrocknete Fische
Abb.: getrocknete Fische

In einigen asiatischen Ländern ist die Bestrahlung von getrockneten Fischen erlaubt. Erzeugnisse, wie getrocknete Sardellen, Tintenfische und ähnliche Waren werden auch in Deutschland in Spezialgeschäften angeboten. In dem zurückliegenden Jahr wurden insgesamt elf Produkte untersucht. Bei vier verlief der Nachweis positiv.

Bereits im Jahr 2003 konnte bei vier von 14 derartigen Erzeugnissen eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Alle acht positiv getesteten Produkte aus den letzten beiden Jahren stammten von einem Hersteller aus Thailand und wurden über den gleichen niederländischen Importeur vertrieben.

Obwohl 2003 bereits EU-Schnellwarnungen ergingen, und im Nachgang berichtet wurde, dass die betroffenen Erzeugnisse aus dem Verkehr gezogen werden sollten, konnte mit den Untersuchungen aus dem Jahr 2004 gezeigt werden, dass sich weiterhin bestrahlte Erzeugnisse des thailändischen Herstellers auf dem deutschen Markt befinden. Die Untersuchung derartiger Produkte wird daher auch im Jahr 2005 fortgeführt werden.

Ende 2004 konnte bei frischem, importiertem Obst, hier Litchis aus Madagaskar, eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Der Aufschrift auf dem Umkarton zufolge waren die Früchte über Südafrika nach Deutschland importiert worden. Laut der Datenbank der IGFI (International Group on Food Irradiation) ist die Bestrahlung von Früchten wie Litchis in dem Ursprungsland Madagaskar nicht zulässig. Die Behandlung ist jedoch in Südafrika zur Verzögerung der Reifung, Bekämpfung von Schadinsekten und zur Verlängerung der Haltbarkeit der Früchte erlaubt.

Eine Bestrahlung der Früchte innerhalb der EU erscheint eher unwahrscheinlich. Nach den veröffentlichten Berichten der Europäischen Kommission für die Jahre 2001 und 2002 wurde in zugelassenen Bestrahlungsanlagen der Mitgliedsländer kein frisches Obst bestrahlt. Getrocknete Pilze asiatischer Herkunft fielen in den vergangenen Jahren teilweise wegen positiver Salmonellenbefunde auf. Weitere Informationen in Pressemitteilungen von

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

ehemaligen Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin

Talking Food

Da die Bestrahlung zur Reduzierung oder gar vollständigen Abtötung pathogener Keime, wie z.?B Salmonellen, eingesetzt werden kann, wird am CVUA Karlsruhe regelmäßig geprüft, ob dieses Keimreduktionsverfahren bei derartigen Erzeugnissen eingesetzt wird. Im zurückliegenden Jahr wurde das CVUA Karlsruhe bei einer Probe Morcheln aus einem „Asia-Geschäft” fündig. Die Bestrahlung von (getrockneten) Pilzen ist z.B. in asiatischen Ländern wie China, Korea, aber auch in Israel, Kroatien und dem ehemaligen Jugoslawien zulässig. Eine weitere Probe getrocknete Pilze, hier Steinpilze, die laut Kennzeichnung aus Serbien stammte, war ebenso positiv. Nicht zuletzt konnte eine Bestrahlung bei einer von mehreren untersuchten Proben Gemüsepulver nachgewiesen werden. Es war eine Probe Spinatpulver, die ursprünglich aus China stammte und von einem Teigwaren herstellenden Betrieb aus Baden-Württemberg verwendet wurde. Die Verwendung von bestrahltem Spinatpulver in Teigwaren ist in Deutschland nicht zulässig.

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