In Deutschland und einigen weiteren EG-Mitgliedsstaaten ist weiterhin nur die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig. Andere Länder innerhalb der EU wie z.B. Frankreich, Belgien, Niederlande und Großbritannien lassen auch die Bestrahlung von anderen Lebensmitteln zu. Die aktuelle Liste der Lebensmittel, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten bestrahlt werden dürfen, findet sich im Internet unter
http://www.europa.eu.int/comm/food/food/biosafety/irradiation/comm_legisl_en.htm
Auch in einigen Ländern außerhalb der EU ist die Bestrahlung von zumeist nur einzelnen Lebensmittelgruppen zulässig.
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