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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Gesetzliche Regelungen für Lebensmittelbestrahlung

Eine gemeinsame gesetzliche Vorgabe für alle EG-Mitgliedsstaaten, welche Lebensmittel bestrahlt werden dürfen, steht nach wie vor aus.

In Deutschland und einigen weiteren EG-Mitgliedsstaaten ist weiterhin nur die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig. Andere Länder innerhalb der EU wie z.B. Frankreich, Belgien, Niederlande und Großbritannien lassen auch die Bestrahlung von anderen Lebensmitteln zu. Die aktuelle Liste der Lebensmittel, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten bestrahlt werden dürfen, findet sich im Internet unter

http://www.europa.eu.int/comm/food/food/biosafety/irradiation/comm_legisl_en.htm

Auch in einigen Ländern außerhalb der EU ist die Bestrahlung von zumeist nur einzelnen Lebensmittelgruppen zulässig.

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