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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Malachitgrün in Forellen

In Forellen aus zwei Zuchtbetrieben wurden Rückstände des verbotenen Arzneimittels Malachitgrün gefunden.

Fast jeder Aquarianer kennt Malachitgrün, das zur Vorbeugung und Bekämpfung der Weißpünktchenkrankheit eingesetzt wird. Malachitgrün gehört chemisch zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe, zu den auch das Brilliantgrün und das Kristallviolett gehören. Der Hauptmetabolit von Malachitgrün ist Leukomalachitgrün. Da Malachitgrün starke antibakterielle, fungizide und antiparasitäre Eigenschaften besitzt, vermag es äußerst effektiv verschiedene Parasiten (Pilze, Bakterien, Einzeller) zu bekämpfen, die Fische und Fischeier befallen. Malachitgrün wird bei Fischen und beim Laich sowohl prophylaktisch als auch therapeutisch eingesetzt. Malachitgrün steht im Verdacht krebserregend und erbgutschädigend zu sein.

Nach dem derzeitigen EU-Recht dürfen Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, nur mit Arzneistoffen behandelt werden, die in den Anhängen I, II und III der EU-Verordnung 2377/90 genannt sind und für die eine maximale Höchstmenge (MLR) festgesetzt wurde oder für die aufgrund ihrer geringen Toxizität keine Höchstmenge festgesetzt zu werden braucht. Damit ist bei Fischen und deren Erzeugnissen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, die Anwendung von Malachitgrün EU-weit verboten. In der nationalen Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung waren bis zur Änderung im Oktober 2004 Fische und Fischerzeugnisse mit Rückständen von Malachitgrün bis zu einem Grenzwert von 10 µg/kg noch verkehrs- und verzehrsfähig.

Im CVUA Karlsruhe werden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes und der amtlichen Lebensmittelüberwachung stichprobenartig Forellen aus Erzeugerbetrieben sowie Forellen und Forellenkaviar aus dem Lebensmittelhandel auf Rückstände von Triphenylmethanfarbstoffen untersucht. In Forellenproben aus zwei Erzeugerbetrieben konnten Rückstände von Malachitgrün nachgewiesen werden.

Aus dem einen Forellenzuchtbetrieb wurden 33 Proben aus verschiedenen Teichen untersucht; davon konnten in sechs Proben Malachitgrün bzw. Leukomalachitgrünrückstände nachgewiesen werden. Die Werte lagen zwischen 2,6 µg/kg und 580 µg/kg Gesamtmalachitgrün (Summe aus Malachitgrün und Leukomalachitgrün.

Aus dem zweiten Forellenzuchtbetrieb wurden 20 Proben aus unterschiedlichen Teichanlagen untersucht; hiervon waren in 13 Proben Leukomalachitgrünrückstände nachweisbar. Die Rückstandsgehalte lagen zwischen 1,3 µg/kg und 11,1 µg/kg Gesamtmalachitgrün. Insgesamt wurden 2005 im CVUA Karlsruhe 77 Forellenproben aus Erzeugerbetrieben, 34 Süßwasserfisch- und 10 Forellenkaviarproben aus dem Lebensmittelhandel auf Malachitgrünrückstände untersucht. 19 Forellenproben aus zwei Erzeugerbetrieben wiesen positive Rückstandsgehalte auf. Im Gegensatz zu 2004 waren in den auf Handelsebene erhobenen Proben keine Rückstände von Malachitgrün nachweisbar.

Informationen zu Malachitgrün auch im Jahresbericht des CVUA Karlsruhe 2004, Kapitel 2.6.4.

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