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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Malachitgrün im Kaviar

Wem der echte russische Kaviar zu teuer ist, der greift gerne auf den gängigeren und preiswerteren Kaviar vom Seehasen oder der Forelle zurück. Bei Stichprobenuntersuchungen im CVUA Karlsruhe wurden in Forellenkaviar dänischer Herkunft Rückstände von Malchitgrün gefunden.

Fast jeder Aquarianer kennt Malachitgrün, das zur Vorbeugung und Bekämpfung der Weißpünktchenkrankheit eingesetzt wird. Malachitgrün gehört chemisch zur Gruppe der Triphenylmethane und vermag äußerst effektiv verschiedene Parasiten (Pilze, Bakterien, Einzeller) zu bekämpfen, die Fische und Fischeier befallen. Malachitgrün steht jedoch im Verdacht krebserregend und erbgutschädigend zu sein; deshalb ist seine Anwendung bei Fischen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, EU-weit verboten. Lediglich die Behandlung der Fischeier zur Zucht war noch bis zum Oktober letzten Jahres erlaubt.

Nach dem EU-Recht dürfen Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, nur mit Arzneistoffen behandelt werden, die in den Anhängen I, II oder III der EU-Verordnung 2377/90 genannt sind und für die eine maximale Höchstmenge (MRL) festgesetzt wurde oder für die aufgrund ihrer geringen Toxizität keine Höchstmenge festgesetzt zu werden braucht. Damit ist bei Fischen und deren Erzeugnisse, die der Lebensmittelgewinnung dienen, die Anwendung von Malachitgrün verboten. In der nationalen Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung waren bis zur Änderung im Oktober 2004 Fische und Fischerzeugnisse mit Rückständen von Malachitgrün bis zu einem Grenzwert von 10 µg/kg noch verkehrs- und verzehrsfähig.

Im CVUA Karlsruhe werden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes und der amtlichen Lebensmittelüberwachung stichprobenartig Forellen aus Erzeugerbetrieben sowie Forellen und Forellenkaviar aus dem Lebensmittelhandel auf Rückstände von Triphenylmethanfarbstoffen untersucht. In fünf von 19 Proben wurde Leukomalachitgrün, das Hauptabbauprodukt von Malachitgrün, nachgewiesen. Mit Werten von über 20 µg/kg übersteigen diese sogar den früher noch zugelassenen Grenzwert von 10 µg/kg bei Fischerzeugnissen. Als Ursache für diese Rückstände können eine illegale Behandlung der weiblichen Forellen oder eine Behandlung von zur Zucht bestimmten Fischeiern, die in den Lebensmittelhandel gekommen sind, vermutet werden. Die Nachforschungen über die Ursachen für diese Rückstände dauern noch an.

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