In Baden-Württemberg obliegt die amtliche Kontrolle der Produktion Lebensmittel tierischer Herkunft den Landrats- und Bürgermeisterämtern der Stadt- und Landkreise, während für die Futtermittelüberwachung die Regierungspräsidien zuständig sind. Mit den Kontrollen der Futtermitteln, der lebensmittelliefernden Tieren bis zu deren Produkten ist eine lückenlose Überwachung vom Stall bis zum fertigen Lebensmittel gewährleistet. Proben dieser Kontrollen werden in den CVUAs (hauptsächlich Lebensmittel), in der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Augustenberg in Karlsruhe sowie der Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie an der Universität Hohenheim untersucht. Von amtlichen Futtermittelkontrolleuren werden Einzel- und Mischfuttermittel, sowie Zusatzstoffe und Vormischungen beprobt. Kontrolliert werden zum einen die deklarierten Komponenten (Gehalte der Inhaltstoffe und Energiegehalt) und deren ordnungsgemäße Kennzeichnung. Weiterhin wird auf nicht deklarierte bzw. verbotene Zusatzstoffe und unerwünschte Stoffe (z.B. Mykotoxine, Schwermetalle, Dioxine, PCB) untersucht. Viele dieser unerwünschten Inhaltsstoffe können in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu Rückständen führen. Die komplexen und aufwändigen Rückstandsuntersuchungen auf pharmakologisch wirksame Stoffe werden sowohl für Lebensmittel als auch für Futtermittel in den Speziallaboratorien des CVUA Karlsruhe durchgeführt. Zur Optimierung des Verbraucherschutzes im Sinne einer „Vorfeld-Strategie” ziehen die Lebensmittel- und die Futtermittelüberwachung am gleichen Strang.
Für die Untersuchung der Futtermittel auf pharmakologisch wirksame Substanzen im Rückstandsbereich wurden − um etwa Verschleppungen in unbehandelte Futtermittel detektieren zu können − im CVUA Karlsruhe Methoden etabliert, die auch kleinste Mengen (0,001 mg pro kg Futtermittel) dieser Substanzen in Futtermitteln erfassen. Sie sind bis zu 5000mal empfindlicher als die amtlichen Methoden zur Futtermittelüberwachung, die auf die Gehaltskontrolle der Wirkkonzentrationen ausgerichtet sind.
Im Jahr 2004 wurden im Rahmen des NRKP's 321 Proben in Erzeugerbetrieben und 2264 Proben in Schlachtbetrieben untersucht. Zusätzlich wurden nach dem Fleischhygienerecht (Hemmstofftest) 6706 Proben von 3353 Tieren und der amtlichen Futtermittelüberwachung 170 Futtermittel untersucht. In acht Proben konnten Rückstände von Tetracyclin, Chlortetracyclin und Oxytetracyclin nachgewiesen werden. Zudem wurden acht Futtermittelproben im Rahmen von Sonderaktionen wie z.B. Lasalocid, 67 als Amtshilfe zur Abklärung positiver Befunde beim Hemmstofftest untersucht.
Vom CVUA Karlsruhe sind damit im Jahr 2004 insgesamt 9291 (incl. NRKP, LMBG und Hemmstofftest) sowie 282 Futtermittelproben auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht worden.
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