Im Jahre 2003 haben wir für die Einfuhrkontrollstelle Bremen in Amtshilfe 907 Proben auf Rückstände von Nitrofuranmetaboliten aus dem südasiatischen und südamerikanischen Raum untersucht. Im Rahmen des NRKP wurden 106 Forellen-, Schweine- und Putenproben, aus dem Lebensmittelhandel 59 Leber-, Eier-, Garnelen- und Geflügelteileproben auf Nitrofuranmetabolite untersucht. Gegenüber 2002 sind die positiven Befunde deutlich zurückgegangen.
Lediglich in zwei Proben aus dem Lebensmittelhandel ließen sich noch in je einer Garnelenprobe AOZ und Semicarbazid, die Metaboliten des Furazolidon und des Nitrofurazon, nachweisen.
Aufgrund dieser wenigen positiven Befunde wurde die Zahl der Rückstandsuntersuchungen auf Nitrofuran-Rückstände europaweit zurückgenommen.
Während positive Rückstandsbefunde von AOZ, AMOZ und AHD (Metaboliten von Furazolidon, Furaltadon und Nitrofurantoin) eine unzulässige Nitrofuranbehandlung belegen, haben Untersuchungen im Jahre 2003 gezeigt, dass Semicarbazid auch über andere Wege gebildet werden kann, die bei der Beurteilung beachtet werden müssen. Der Nachweis von Semicarbazid in verarbeiteten tierischen Lebensmitteln kann nicht eindeutig auf eine Behandlung mit Nitrofurazon zurückgeführt werden.
Das in verschiedenen Babynahrungsmitteln nachgewiesene Semicarbazid konnte auf einen nachträglichen Eintrag aus Twist Off-Deckeln zurückgeführt werden (Migration). Ursache hierfür ist das zur Herstellung der Deckeldichtungen als Treibmittel verwendete Azodicarbonsäureamid. Wir haben in zwei Serien 30 (9 und 21) Babygläschen untersucht. Bei den Gläschen in denen Semicarbazid im Deckel nachgewiesen wurde, ließ es sich auch in den Lebensmitteln nachweisen. Inzwischen ist bekannt geworden, dass auch noch andere Kontaminationsquellen als die Deckeldichtungen in Frage kommen. Der Nachweis von Semicarbazid in verarbeiteten, tierischen Lebensmitteln kann derzeit nicht als Beweis für eine illegale Anwendung von Nitrofurazon angesehen werden.
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