Mit Rauscheffekten nach Genuss von Mohngebäck ist jedoch nicht zu rechnen. Während der typischen Herstellung und Behandlung von Mohnlebensmitteln sind signifikante Änderungen ihres Morphingehalts möglich (mehr s.a. unter "neue Untersuchungsmethoden und Projekte"). Das Mahlen des Mohn führt zu Morphinabnahmen um durchschnittlich 34%. Beim Kuchenbacken gehen bis zu 84% des Morphins verloren. Bei der Herstellung von Mohnbrötchen sind Verluste von bis 90% bekannt. Diese Einflussfaktoren wurden bei forensischen Studien zur Untersuchung der Wirkung von Mohnlebensmitteln auf Drogentests bislang nicht berücksichtigt. In den meisten Studien wurde das eigentlich verzehrte Lebensmittel nicht analysiert, sondern nur die zu dessen Herstellung verwendete Mohnsaat. Daraus wurde dann der vermeintliche Morphingehalt der Produkte berechnet, wobei aufgrund der mannigfaltigen Möglichkeiten der Morphinabnahme während der Lebensmittelherstellung von einer Überschätzung der aufgenommenen Morphindosis ausgegangen werden muss. Dies kann auch als Erklärung für die in den meisten Studien festgestellte fehlende Korrelation zwischen theoretisch aufgenommener Morphinmenge und Konzentration im Blut und Urin herangezogen werden.

Nähere Informationen sind in einer aktuellen Publikation
des CVUA Karlsruhe verfügbar:
C. Sproll, D.W. Lachenmeier. Methodische Fehler bei der
forensischen Interpretation der Folgen des Konsums von
mohnhaltigen Lebensmitteln. Blutalkohol Vol. 44, 2007, S.
360 - 369. Sonderdrucke sind auf Anfrage erhältlich.
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