Würde keine Butter verwendet, sondern z.B. Margarine, würde eine Irreführung vorliegen. Nach Punkt A des Anhangs der VO (EG) 2991/94 versteht man unter Butter ein Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 80 v.H. (von Hundert) und weniger als 90 v.H., einem Höchstgehalt an Wasser von 16 v.H., sowie einem Höchstgehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von 2 v.H. Unter Margarine versteht man nach Punkt B des Anhangs der VO (EG) 2991/94 ein aus pflanzlichem und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 80 v.H. und weniger als 90 v.H.
Beides sind Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem Typ Wasser in Öl. Wobei die Butter ausschließlich aus Milch und/oder Milcherzeugnissen mit Fett als wesentlichem Wertbestandteil hergestellt wird, wohingegen Margarine aus festen und/oder flüssigen pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnen wird.
Im Jahr 2004 wurde zur Beantwortung der Frage ob zur Herstellung von Butterbrezeln auch wirklich Butter verwendet wurde Butterbrezeln von Bäckereien untersucht. Dabei wurde erfreuliches festgestellt: von 19 untersuchten Proben (17 Butterbrezeln, ein Butterring und ein Butter-Laugenbrötchen) war keine zu beanstanden. D.h. bei allen Proben wurde auch tatsächlich Butter auf die Brezel geschmiert. Man kann also auch weiterhin beruhigt seine Butterbrezel in Bäckereien kaufen und genießen.
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