Bundesweit gültige Grenzwerte wurden nicht festgelegt, da für genotoxische Kanzerogene generell keine toxikologisch begründeten Grenzwerte ermittelt werden können. Allerdings ist bei Lebensmitteln, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum konsumiert werden, wie das bei Fencheltee bei der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern der Fall sein kann, Vorsicht geboten. Aus diesem Grund hat das ehemalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in seiner Pressemitteilung vom 24. Juni 2002 aus Vorsorgegründen empfohlen, den dauerhaften und regelmäßigen Verzehr von Produkten, die diese Stoffe enthalten, einzuschränken.
Bereits im Jahr 1999 wurden von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Baden-Württemberg unter anderem verschiedene Tees und teeähnliche Erzeugnisse auf den Gehalt an Estragol und Methyleugenol untersucht. Ziel der Untersuchungen war die Rohware als solche und der daraus hergestellte Teeaufguss. 2003 wurden in einer erweiterten Schwerpunktaktion am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe 22 Fencheltees, vor allem im Hinblick auf die Verwendung bei Kleinkindern, auf kanzerogene Aromastoffe hin untersucht. Davon waren vier Proben Instant-Produkte, elf Proben Fencheltees im Teebeutel und sieben Proben reine Fenchelsamen (Bitter- und Süßfenchelfrüchte). Neun Proben davon waren Kinderfencheltees. Die Tees wurden nach der jeweiligen Anleitung auf der Verpackung zubereitet und die Gehalte der Aromastoffe aus dem Aufguss bestimmt.
Die Untersuchungen ergaben ähnliche Gehalte, wie sie bereits im Jahr 1999 festgestellt wurden. Die höchsten Gehalte mit bis zu 4,6 mg/L Estragol und 0,04 mg/L Methyleugenol wurden in Aufgüssen aus Bitterfenchelfrüchten festgestellt. Insgesamt wurden bei Aufgüssen aus reinen Fenchelsamen Gehalte an Estragol von 0,3 bis 4,6 mg/L und an Methyleugenol von 0,02 bis 0,04 mg/L festgestellt.
Bei Fencheltee im Teebeutel wurden in den Aufgüssen Gehalte an Estragol von 0,2 bis 0,5 mg/L festgestellt, Methyleugenol konnte in keiner dieser Proben nachgewiesen werden. Die als Kindertees ausgelobten Produkte Instant-Tee und Tees in Teebeuteln ergaben Gehalte an Estragol von 0,2 bis 1,5 mg/L im fertigen Aufguss. Den höchsten Wert lieferte ein Instant-Produkt. In einem weiteren Instant-Kinderfencheltee wurde kein Estragol festgestellt. Methyleugenol wurde in keinem Kindertee festgestellt.
Die Untersuchungen zeigen, dass sich die Gehalte an Estragol und Methyleugenol in den Fencheltee-Aufgüssen in den letzten vier Jahren nicht signifikant verringert haben. Festgestellt wurde aber auch, dass nur ein kleiner Anteil der Aromastoffe tatsächlich in den Aufguss gelangt und somit für den Verbraucher relevant sein kann. Zudem ist eine Bewertung der Fenchelfrüchte, Kräuter und Gewürze als ganzes notwendig, um Klarheit zu erhalten, ob ein regelmäßiger und dauerhafter Konsum, wie es bei Kleinkindern häufig der Fall ist, ein Gesundheitsrisiko darstellt.
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