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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Amtliche Weinkontrolle: Straßenfeste unter der Lupe – oder wie man badische Weine ohne badische Trauben „erzeugt”

Die geographische Herkunft prägt den Charakter des Weines und gibt dem Verbraucher einen Hinweis auf das zu erwartende Geschmackserlebnis. So zeigen Weine aus Baden, Pfalz, Mosel u.a. jeder seinen eigenen Charakter. Diese Wertigkeit ist mit dem Schutz der geographischen Herkunft im Weingesetz verankert. Hierauf hat die Weinkontrolle ein besonderes Augenmerk.

Ein Aufgabenfeld der Weinkontrolle ist die Überwachung von Straßenfesten. Bei solchen Veranstaltungen spielt der Wein eine wichtige Rolle. Diese Weine müssen, wie jeder andere Wein auch, den weinrechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei der Kontrolle eines solchen Straßenfestes wurde auch ein Weinausschank kontrolliert, welcher als landestypische „Besenwirtschaft” gemeldet war. Auch alle sonstigen Merkmale einer Besenwirtschaft (Aushang eines geschmückten Besen, einfache Speisen, rustikales Ambiente, Schriftzeichen mit der Aufschrift „Zum Besen&rdquO; etc.) waren vorhanden. Aufgrund weinbaulicher Unterlagen war der Weinkontrolle bekannt, in welchen Lagen der Winzer Wein anbaut, welche Größen die Flächen haben und mit welchen Rebsorten sie bepflanzt sind. Beim Betreten der Besenwirtschaft wiesen große Preisschilder auf die verschiedenen Rebsorten hin, die sich angeblich im Ausschank befinden. Einige dieser Sorten hatte der Winzer schon lange nicht mehr im Anbau. Die Weine waren als badische Weine, mit der Ortsangabe des Wachstums etikettiert. Dieser war mit dem Ort des Straßenfestes identisch. Auf den ersten Blick schien die Etikettierung den Anforderungen zu entsprechen. Jedoch fiel der Flaschenverschluss auf, der nur mit einer speziellen Maschine angebracht werden konnte, über die der Winzer nicht verfügte. Eine Codierung auf dem Verschluss wies auf einen Abfüller in Rheinland-Pfalz hin. Im Mülleimer fanden sich Etikettenreste, die nach dem „zusammenpuzzeln” von Pfälzer Weinen stammten. Ebenso wurden Unterlagen sichergestellt, die den Weinkauf beim örtlichen Großmarkt dokumentierten.

Aufgrund der Beweislast räumte der Winzer ein, mangels eigenem Wein den Pfälzer Wein umzuetikettieren und als selbst erzeugten Wein im Besen auszuschenken. Der Wein wurde vor Ort beschlagnahmt und der Besen geschlossen. Die chemische Analyse ergab, dass der Wein identisch mit dem der Etikettenreste/Kaufbelege war. Die festgestellten Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten wurden beanstandet.

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