Bei ihrer Haupttätigkeit, der Überwachung der Erzeuger- und Verarbeitungsbetriebe (Weingüter, Winzergenossenschaften, Wein- u. Sektkellereien), werden unter anderem auffällige Weine entnommen und direkt an den weinchemischen Sachverständigen des CVUA Karlsruhe weitergeleitet. Ergeben die sensorischen und/oder analytischen Gutachten die Notwendigkeit einer Beanstandung, kann sofort gehandelt werden, d.?h. betroffene Weine werden durch die Weinkontrolleure innerhalb weniger Stunden sichergestellt. Dies geschieht häufig in enger Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten des Wirtschaftskontrolldienstes.
Zur täglichen Arbeit gehören Problemweine, welche irreführend aufgemacht sind. Hier sind besonders Weine zu nennen, die dem Konsumenten vortäuschen, ein geprüfter Qualitätswein mit amtlicher Prüfungsnummer zu sein, tatsächlich jedoch Tafelweine sind.
Eine wachsende Zahl von fehlerhaften Weinen binden einen großen Teil der Arbeitszeit der Weinkontrolleure, da hier die Überwachung des „in Verkehr bringens” von besonderer Bedeutung ist. Bei sensorischen Beurteilungen „vor Ort” kann oftmals nur eine Vermarktung als „Deutscher Tafelwein” zugestanden werden. Bei Transport von Offenwein (französischer Landwein, chilenischer Rotwein, Pfälzer Qualitätsweine u.v.a.) in Verarbeitungskellereien im Überwachungsgebiet des CVUA Karlsruhe, erfolgt durch die für den Absender des Weines zuständige Weinkontrolle umgehend eine Benachrichtigung der für den Empfänger zuständigen Weinkontrolle. Dies erfordert eine erhebliche Flexibilität um kurzfristig Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben durchzuführen. Wie die Vergangenheit zeigte, kann nur so sichergestellt werden, dass aus ausländischem Landwein kein deutscher Schwarzriesling oder Spätburgunder wird.
Einige Beanstandungen im Jahre 2004 waren auf die Besonderheiten des Weinjahrganges 2003 zurück zuführen. Der Jahrgang 2003 bescherte den Winzern aufgrund des warmen und zum Teil sehr heißen Witterungsverlaufes Mostgewichte, die bei den Burgundersorten bis zu 115 °Öchsle aufwiesen. Wurde bei der anschließenden Gärung der Zucker vollständig umgesetzt, waren Alkoholgehalte von 15%vol möglich. Anscheinend wollte ein Weinbaubetrieb seine Kunden nicht mit so hohen Alkoholgehalten auf dem Etikett konfrontieren und deklarierte, anstatt der tatsächlichen 15%vol auf dem Etikett nur 12%vol.
Eine weitere Besonderheit des Jahrgangs 2003 war die geringe Erntemenge. Dies führte bei einigen Betrieben zu Lieferschwierigkeiten. Um den Markt weiterhin beliefern zu können, wurde Wein von anderen Betrieben und zum Teil von anderen Regionen zugekauft. Gegen diese Praxis ist an sich nichts einzuwenden, vorausgesetzt die bezeichnungsrechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Anders war dies bei einem badischen Betrieb der den zugekauften Wein aus Rheinhessen mit dem gleichen Schauetikett (großformatige Abbildung einer badischen Weinregion) in den Verkehr brachte. Des weiteren wurde in der Abfüllerangabe der Begriff „Winzer” angegeben. Dieser darf aber nur bei eigenen Erzeugnissen verwendet werden.
Durch unsachgemäßes „Nachdrücken” mit Wasser bei der Filtration wurden mehrere Partien Wein eines Betriebes mit ca. 10−15% Wasser versetzt. Diese Weine waren somit nicht mehr verkehrsfähig und mussten unter Aufsicht vernichtet werden.
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