Nachdem im Umfeld des Zementwerks in Lengerich/Westfalen Einflüsse sowohl auf Nutzvieh als auch auf landwirtschaftliche Kulturen erkennbar waren, wurde in Untersuchungen das Element Thallium als Ursache ermittelt. Dieses war als Verunreinigung von Zuschlagstoffen bei der Zementherstellung beim Röstprozess durch den Schornstein emittiert worden. Daraufhin wurden auch in den anderen Bundesländern Untersuchungen im Umfeld von Zementwerken durchgeführt, die zu Anbauempfehlungen führten. Die Immissionen selbst wurden durch eine Verschärfung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung (bzw. TA Luft) reduziert. Für Gemüse wurden 1979 vom Bundesgesundheitsamt Richtwerte für den Thalliumgehalt festgelegt, die im Laufe der folgenden Jahre selbst von Gemüsen aus Hausgärten im Umfeld der Zementwerke nicht mehr überschritten wurden.
Im Herbst 2004 wurde bei der Untersuchung von Mineralwässern im Rahmen eines Monitoringprogramms ein Produkt mit messbaren Thalliumgehalten vorgefunden. Weiterführende Untersuchungen des gleichen Produkts jedoch anderer Chargen bestätigten das Ergebnis. Andere Mineralwässer zeigten mit wenigen Ausnahmen keine nachweisbaren Gehalte. Auffällig waren vor allem solche, deren Gehalte an Natrium und Chlorid hoch lagen, erklärbar durch die chemische Vergesellschaftung von Thallium und Natrium bzw. Kalium. Im CVUA Karlsruhe wurden diese Ergebnisse für das belastete Produkt bestätigt.
Die Beurteilung der Thalliumgehalte im fraglichen Mineralwasser war jedoch problematisch: weder in den Rechtsnormen noch in Kontaminanten-Höchstmengenfestlegungen von EU und Bund ist Thallium erwähnt. Die US-amerikanische EPA (Environmental Protection Agency) hat jedoch Trinkwasserstandards mit einem maximalen Konzentrationswert von 2 µg/L festgeschrieben, die von allen öffentlichen Wasserversorgern in USA einzuhalten sind. Als toxikologische Wirkungen führt die EPA Änderungen des Blutbilds, Schädigungen von Leber, Niere und Intestinaltrakt, sowie Haarausfall auf. Letztere Wirkung ist auch im Krimi „Das fahle Pferd” von Agatha Christie eindrucksvoll beschrieben.
Für die Bewertung der Gehalte, die bis zu achtfach die EPA-Werte überschritten haben, wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung befragt. Dieses hat für belastete Personen (mit zusätzlicher Thalliumexposition, z.B. beruflich bedingt) einen empfohlenen Grenzwert von 2 µg/L festgelegt, für nicht belastete Personen von 5 µg/L. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat diese Werte mit einer rechtlichen Beurteilung verbunden.
Schon vor dem Vorliegen der endgültigen Beurteilungskriterien erklärte sich der Abfüller bereit, durch ein neuartiges Aufbereitungsverfahren auf einen Thalliumgehalt unter 5 µg/L zu kommen. Vom Regierungspräsidium Karlsruhe veranlasste Marktkontrollen zeigten jedoch, dass während der Umstellungsphase der Betrieb offensichtlich Gehalte unter 5 µg/L nicht in allen Chargen einhalten konnte. Diese wurden im Handel zurückgerufen. Die Weiterführung der Untersuchungen zeigte überwiegend Gehalte zwischen 2 und 4 µg/L. Hoch Thallium-belastete Mineralwässer des Herstellers konnten nicht mehr angefunden werden. Der Abfüller hat zwischenzeitlich durch Veränderungen im Quellmanagement die Gehalte weiter reduziert. Parallel zu diesen Untersuchungen wurden solche Mineralwässer beprobt, die im Regierungsbezirk Karlsruhe hergestellt werden: bis auf eine Ausnahme mit sehr geringen Gehalten war Thallium nicht nachweisbar.
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