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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Entwicklung der Ethylcarbamatgehalte in Steinobstbränden seit 1986

Während der Herstellung von Steinobstbränden kann aus den Steinen verschiedener Früchte wie Kirschen, Pflaumen oder Mirabellen Blausäure freigesetzt werden, die in das Obstbrand-Destillat übergeht. Vor allem unter Lichteinwirkung kann sich daraus in den Obstbränden die kanzerogene Verbindung Ethylcarbamat bilden.

Im Rahmen unseres ständigen Untersuchungsschwerpunkts „Nachweis von Ethylcarbamat in Steinobstbränden” wurde die massenspektrometrische Analytik durch die Anwendung eines Tandem-Massenspektrometer wesentlich verbessert. Die neue Methode erlaubt eine empfindlichere Bestimmung mit gleichzeitig höherer analytischer Sicherheit (siehe Kapitel 7).

Entwicklung der Beanstandungsquote
Abb.: Entwicklung der Beanstandungsquote bei der
Untersuchung von Steinobstbränden auf Ethylcarbamat

87 Proben Steinobstbrände wurden mit dieser neuen Methode 2004 untersucht. Mit 24 Proben (=28%), die über dem vom ehemaligen Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin festgelegten doppelten technischen Richtwert von 0,4 mg/L Ethylcarbamat lagen, bestätigte sich der ungebrochen hohe Trend an positiven Proben der vorangegangenen Jahre. In den Jahren 1999 bis 2003 wurden insgesamt 123 Proben untersucht, davon 46 Proben (37 %) mit einem Gehalt von mehr als 0,8?mg/L Ethylcarbamat. Zur Erhöhung des Verbraucherschutzes wurde bei allen Proben auch das Bildungspotential durch Bestrahlung mit UV-Licht evaluiert. S teinobstbrände besitzen im Mittel ein Bildungspotenzial von 0,4 mg/L Ethylcarbamt während der Lagerung im Handel oder beim Verbraucher, vor allem unter Lichteinfluss. In Fällen mit Ethylcarbamat-Gehalten über dem doppelten Richtwert erfolgte eine Belehrung des Herstellers, verbunden mit Hinweisen auf notwendige Maßnahmen zur Reduzierung des Ethylcarbamat-Gehalts. Rechtliche Grundlage ist die EG-Verordnung Nr. 315/93 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (Art. 2 Abs. 2). Bei der kompletten Zusammenstellung aller am CVUA Karlsruhe seit 1986 auf Ethylcarbamat untersuchten Proben konnte eine geringe, aber statistisch signifikante Abnahme der absoluten Ethylcarbamtgehalte festgestellt werden (R=−0,10, p=0,024). Positive Proben über dem doppelten Richtwert nahmen hochsignifikant ab (R=−0,56, p=0,018). 1986 wurde der doppelte Richtwert bei 65% aller Proben überschritten, in den letzten Jahren schwankte die Quote zwischen 22% und 45%.

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