Bei ihrer Haupttätigkeit, der Überwachung der Erzeuger- und Verarbeitungsbetriebe (Weingüter, Winzergenossenschaften, Wein- u. Sektkellereien), werden von den Weinkontrolleuren u.a. auffällige Weine entnommen und direkt unserem Weinlabor übergeben. Führen sensorische und/oder analytische Auffälligkeiten zu Beanstandungen, kann sofort gehandelt werden. D.h. betroffene Weine können erforderlichenfalls durch die Weinkontrolleure innerhalb weniger Stunden sichergestellt werden. Dies geschieht häufig in enger Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten des Wirtschaftskontrolldienstes.
Zur täglichen Arbeit gehören Problemweine, die irreführend aufgemacht sind. Hier sind besonders Weine zu nennen, die dem Konsumenten vortäuschen, ein geprüfter Qualitätswein mit amtlicher Prüfungsnummer zu sein, tatsächlich jedoch Tafelweine sind.
Eine wachsende Zahl von fehlerhaften Weinen binden einen großen Teil der Arbeitszeit der Weinkontrolleure, da hier die Überwachung des „in Verkehr Bringens” von besonderer Bedeutung ist. Bei sensorischen Beurteilungen „vor Ort” kann oftmals nur eine Vermarktung als „Deutscher Tafelwein” zugestanden werden.
Bei Transport von offenem Wein (französischer Landwein, chilenischer Rotwein, Pfälzer Qualitätsweine u.v.a.) in Verarbeitungskellereien erfolgt durch die für den Absender des Weines zuständige Weinkontrolle umgehend eine Benachrichtigung der für den Empfänger zuständige Weinkontrolle. Dies erfordert eine erhebliche Flexibilität um kurzfristig Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben durchzuführen. Wie die Vergangenheit zeigte, kann nur so sichergestellt werden, dass aus ausländischem Landwein kein deutscher Schwarzriesling oder Spätburgunder wird.
In einer anonymen Anzeige wurde mitgeteilt, dass ein Pächter eines Gastronomiebetriebes nicht vorschriftsmäßig erzeugten Wein ausschenke. Bei der daraufhin erfolgten Kontrolle stellte sich heraus, dass der Wein zwar nicht im Ausschank war, aber als Kochwein Verwendung fand. Da sich jedoch in einer zur Probe entnommenen Weinflasche eine größere Anzahl von Insektenlarven befand, musste der noch vorhandene Wein umgehend aus den Räumlichkeiten der Gastronomie entfernt werden. Der Wein von einfacher Qualität (Tafelwein) war in Fremdflaschen mit Schraubverschluss befüllt worden, die noch mit den Etiketten der alten Erzeuger bedruckt waren.
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