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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Die neue Trinkwasser-Verordnung 2001 und die geänderte Begriffsdefinition „Wasser” setzten neue Akzente bei der Trinkwasserüberwachung

Verstärkte Überwachung von Hausinstallationen öffentlicher Einrichtungen

Die Trinkwasserüberwachung durch das CVUA Karlsruhe erfolgte bisher überwiegend im Rahmen der Lebensmittelüberwachung durch die Untersuchung einer jährlich vorgegebenen Anzahl von Trinkwasserplanproben, die an unterschiedlichen Stellen des Trinkwasser-Versorgungssystems (z.B. Brunnen/Quellen, Entnahmeleitungen von Speicherbehältern, Abgangsleitungen von Wasserwerken, Netzproben, Endabnehmer öffentlicher Einrichtungen oder privater Haushalte) entnommen worden waren.

Durch die Definition in Artikel 2 EG-Verordnung Nr. 178/2002 v. 28.01.2002 zählt Wasser nur noch ab der Stelle der Einhaltung im Sinne des Artikels 6 der RL 98/83/EG (Wasser für den menschlichen Gebrauch) zu den „Lebensmitteln”. Das bedeutet, dass eine Probenahme von Trinkwasser im Rahmen der Lebensmittelüberwachung nicht mehr wie bisher aus dem gesamten Trinkwasser-Versorgungsbereich erfolgen kann, sondern nur noch an Zapfstellen, z.B. in Gebäuden und Einrichtungen, die normalerweise der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, für die Trinkwasserüberwachung durch die CVUA's ein neues Konzept zu entwickeln; z.B. wäre es sinnvoll, verstärkt Trinkwasser-Zapfstellen in Hausinstallationen öffentlicher Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, Altersheimen u.ä. zu beproben. Entsprechende Untersuchungen wurden ab Mitte 2003 durchgeführt.

Verlegung der Trinkwasserentnahmestellen ins Ortsnetz − Festlegung neuer amtlicher Trinkwasserdatenbank-Entnahmestellen

Nach Anlage2 Teil2 der TrinkwV sind Grenzwerte für solche Stoffe festgelegt, die sich im Ortsnetz verändern können. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, verstärkt Ortsnetze zu überwachen. Damit dies mit einem Mindestmaß an Kontinuität erfolgen kann und um Untersuchungsergebnisse besser vergleichen zu können wurde seit Frühjahr 2003 verstärkt damit begonnen, amtliche Entnahmestellen für Ortsnetzproben festzulegen, die in der zentralen Trinkwasserdatenbank mit ihren Stammdaten erfasst sind und damit zukünftig entsprechend statistisch ausgewertet und berichtet werden können.

Einbeziehung der externen TW-Probenehmer in das QM-System des Hauses

Durch das Inkrafttreten der TrinkwV 2001 mussten zunächst die externen Probenehmer (Mitarbeiter der Landrats- bzw. Gesundheitsämter, die Trinkwasserproben entnehmen und dem CVUA überbringen) in das Qualitätsmanagement-System des CVUA Karlsruhe eingebunden werden. Dies wurde notwendig, da nach §15 Abs.4 TrinkwV festgelegt ist, dass Untersuchungen einschließlich Probenahme nur von solchen Stellen durchgeführt werden dürfen, die u.a. über ein System der internen Qualitätssicherung sowie über für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und eine Akkreditierung erhalten haben.

Um die Einbindung der externen Probenehmer korrekt zu vollziehen, wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Jedes LRA/GSA erhielt eine Standardarbeitsanweisung (SOP) des CVUA Karlsruhe zur Entnahme von Wasserproben, deren Vorgaben für jeden Probenehmer bindend sind, und 16 weitere SOPs zur Information.
  • Zwischen dem CVUA Karlsruhe und jedem LRA/GSA wurde eine Vereinbarung zur Probenahme geschlossen, die von den vorgesehenen Probenehmern unterschrieben wurde.
  • Das CVUA Karlsruhe führte eine Informationsveranstaltung für Gesundheitsaufseher und Ärzte der Landratsämter zum Thema Probenahme durch.

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