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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Legionellen in Trinkwasser

Zum 1. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) in Kraft getreten. Gegenüber der alten Trinkwasserverordnung ist u.a. die Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, neu hinzugekommen. Die Probeentnahme hat an den Zapfstellen, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen - also am Zapfhahn des Endverbrauchers - zu erfolgen. Das Gesundheitsamt überwacht in diesem Zusammenhang insbesondere die Hausinstallationen von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.

Legionellen sind gramnegative Stäbchenbakterien und können zwei Krankheitsbilder verursachen: die Legionärskrankheit (Legionellose), eine akute Lungenentzündung, und das Pontiac-Fieber, eine grippeähnliche Erkrankung. Die Ansteckung erfolgt fast immer durch das Einatmen winziger Tröpfchen von kontaminiertem Wasser. Legionellen sind Umweltkeime, die ursprünglich in natürlichen Feuchtzonen und Gewässern vorkommen. Sie finden jedoch in von Menschen geschaffenen künstlichen Feuchtzonen wie z.B. Trinkwasserleitungen, Duschköpfen oder Klimaanlagen sehr günstige Bedingungen. Da sich Legionellen optimal bei 37 °C, aber auch noch bei 45 °C vermehren, sind vor allem Warmwasserleitungen und -systeme gefährdet.

Im Jahre 2003 wurden im CVUA Karlsruhe 235 Wasserproben auf Legionellen untersucht; in 120 Proben konnten Legionellen nachgewiesen werden. Die Keimzahl schwankte zwischen 1 KbE und 28000 KbE/100ml. 67 Proben hatten eine Keimzahl <100 KbE/100 ml und damit eine geringe Kontamination. 28 Proben hatten mit einer Keimzahl zwischen 100 und 999 KbE/100 ml eine mittlere, 20 Proben mit 1000 bis 9999 KbE/100 ml eine hohe Kontamination. Extrem hoch waren 5 Proben mit Keimzahlen über 10000 KbE/100 ml kontaminiert.

Das Gesundheitsamt ergreift entsprechend der Höhe der Kontamination die erforderlichen Maßnahmen, die von Nachuntersuchungen über Sanierungsmaßnahmen bis hin zur sofortigen Gefahrenabwehr in Form von Sofortdesinfektion oder Nutzungseinschränkung, z.B. Duschverbot reichen können.

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