Das CVUA Karlsruhe untersuchte einen breiten Querschnitt der im Verkehr befindlichen Produkte (29 Proben) hinsichtlich verschiedenster rechtlich vorgeschriebener Parameter, wie zum Beispiel Brennwert, Fett und Fettsäurenzusammensetzung, Eiweiß, Kohlenhydrate, Vitamine (A, D, E, B-Gruppe, C), Spurenelemente, Aminosäurenzusammensetzung, Zulässigkeit der Zusammensetzung bezogen auf den Brennwert, Deklaration und Kennzeichnung.
Es ergaben sich keine Beanstandungen, die untersuchten Proben an Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen entsprachen durchweg den rechtlichen Vorgaben.
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