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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Die neue Honigverordnung: Mindesthaltbarkeit und Ursprungsland

Die seit Januar 2004 geltende Honigverordnung bringt auch positive Aspekte für den Verbraucher. Jetzt muss wie bei den meisten anderen Lebensmitteln auch auf Honigen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angegeben werden.

Es wird mit einer Mindesthaltbarkeit von bis zu drei Jahren kalkuliert. Von Honigabfüllbetrieben, die ihre Erzeugnisse selbst importieren oder von Importeuren erhalten, wird das MHD ab Abfülltag kalkuliert. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Honig schon mehrere Wochen (oder Monate) "alt" sein, da viele Honige aus Mittel- und Südamerika, aus China, Australien oder Neuseeland eingeführt werden.

Für die Verkehrsfähigkeit von Honig sind zwei Parameter (Hydroxymethylfufural und Diastase) ausschlaggebend, die sich bereits bei Lagerung bei Raumtemperatur verändern. Bei zu langer Lagerung werden die Grenzwerte der HonigV für diese Parameter über- bzw. unterschritten. Für die Überwachung werden also vermehrt Lagerversuche erforderlich sein.

Zudem muss auch das Urspungsland oder die Ursprungsländer des Honigs angegeben werden. Bei deutschen Honigen ist dies bereits meist geschehen, der Imker verkauft in der Regel seine Honige im Einheitsglas des deutschen Imkerbundes mit der Aufschrift „Echter deutscher Honig”.

Bei ausländischen Mischhonigen, insbesondere nichteuropäischen werden die Ursprungsländer meist im übrigen Text wenig auffällig auf der Rückseite des Honigglases genannt. Folgende Angaben können dabei verwendet werden und sind in der HonigV wörtlich vorgegeben: „Mischung von Honig aus Nicht-EG-Ländern” oder „Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern”.

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