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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Nahrungsergänzungsmittel: noch immer eine sehr hohe Beanstandungsrate

Der Verbraucher kauft Nahrungsergänzungsmittel um seiner Gesundheit etwas Gutes zu tun. Meistens sind es (Brause-) Tabletten, Kapseln, Dragees oder Pulverbeutel, die in zunehmender Auswahl in den Regalen von Reformhäusern, Drogerien und Lebensmittelabteilungen zur Leistungssteigerung, Stärkung der Abwehrkräfte und Erhaltung der Gesundheit angeboten werden.

Von 79 untersuchten Nahrungsergänzungsmitteln wurden 54 beanstandet, meistens wegen unzulässigen Werbeaussagen (siehe Jahresbericht von 2002, die Situation hat sich nicht verändert), jedoch auch die Dosierung ist oft nicht optimal.

Beta-Carotin − bedenkenloser Verzehr in jeder Menge?

Relativ hoch dosierte Nahrungsergänzungen mit Beta-Carotin sind als „ACE-Präparate” und „Hautschutz-Kapseln” auf dem Markt. I.d.R. werden die antioxidativen Eigenschaften von Beta-Carotin beworben. Typische Werbeaussagen sind z.B.: „unterstützt als Antioxidans den Zellstoffwechsel, fängt freie Radikale ab”, „Zur Neutralisierung freier Radikale”, „Beta-Carotin lagert sich in die Haut ein und unterstützt auf diese Weise den Eigenschutz der Haut gegenüber Sonnenstrahlen”, „Hautschutz”. Daneben wird i.d.R. auch darauf hingewiesen, dass Beta-Carotin in Körper zu Vitaminen-A umgewandelt werden kann und so zur Versorgung mit diesen Vitaminen beiträgt. Mit derartigen Nahrungsergänzungen werden häufig Mengen zwischen 7 und 15 mg Beta-Carotin in isolierter Form zugeführt. Unseres Erachtens sind diese Dosierungen jedoch zu hoch, negative gesundheitliche Effekte statt der vom Verbraucher erwarteten positiven Wirkungen sind dabei nicht ganz auszuschließen. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat deshalb vorgeschlagen, den Beta-Carotingehalt von Nahrungsergänzungen auf 2 mg/Tagesverzehrmenge zu begrenzen.

Der SCF, ein Komitee von Toxikologen der EU, hat im Jahr 2000 Beta-Carotin neu bewertet und kommt zu dem Schluss, dass die Verwendung von Beta-Carotin als Nahrungsergänzung vorsichtig betrachtet werden müsse. Es begründet dies damit, dass nur eine geringe Spanne zwischen den Mengen, die Gesundheitsnutzen bringen können (bis zu 10mg pro Person und Tag und hauptsächlich aus natürlichen Quellen) und den Mengen, die negative Effekte verursacht haben (20 mg/Tag) besteht. In den aktuellen Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) aus dem Jahr 2000 werden 2−4 mg Beta-Carotin pro Tag als wünschenswerte tägliche Zufuhr angegeben, eine Zufuhr von bis zu 10 mg/Tag gilt noch als unbedenklich. Diese Zufuhrempfehlungen beziehen sich aber nur auf die Aufnahme im natürlichen Verbund in Form von Obst und Gemüse und nicht auf isoliertes Beta-Carotin, wie es in den meisten Nahrungsergänzungen vorliegt! Ein gesundheitlicher Nutzen ist nur für einen hohen Obst- und Gemüseverzehr belegt, nicht aber bei isoliert zugeführtem Beta-Carotin.

In der Europäischen Union werden pro Kopf durchschnittlich 2−5 mg Beta-Carotin/Tag aus natürlichen Lebensmittelquellen (Obst, Gemüse) und zusätzlich in isolierter Form (aus der Färbung von Lebensmitteln) 1−2 mg/Tag aufgenommen. Zusammen sind das auch ohne Nahrungsergänzungen bereits 3−7 mg/Tag. Bei Verwendung hochdosierter Nahrungsergänzungen beträgt die Gesamtzufuhr an Beta-Carotin sogar 10−22 mg/Tag. Damit übersteigt sie die Mengen, die als unbedenklich gelten.

Erstaunlicherweise haben die Neubewertungen des SCF, des BgVV und der DGE aus dem Jahr 2000 nicht dazu geführt, dass die Hersteller ihre Rezepturen von Nahrungsergänzungen den neuen Erkenntnissen angepasst haben. Auch unsere Hinweise auf die Sorgfaltspflichten von Lebensmittelherstellern und die Neubewertung von isoliertem Beta-Carotin haben bislang wenig Erfolg. Von Herstellerseite wird i.d.R. nur entgegnet, dass noch keine einschlägigen Grenzwerte vom Gesetzgeber festgelegt sind.

Da ab 20 mg isoliertem Beta-Carotin/Tag der Gehalt von Nahrungsergänzungen schon in dem Bereich liegt, bei dem in Studien eine erhöhte Rate von Krebserkrankungen bei Rauchern beobachtet wurde, würden derartig hohe Dosierungen von uns bereits als gesundheitsschädlich i.S. von § 8LMBG beurteilt.

Magnesiumpräparate oft zu hoch dosiert

Auch bei Magnesium-Präparaten wurde beobachtet, dass die Dosierungen häufig über den neuen Empfehlungen des BgVV und sogar über den inzwischen festgelegten tolerierbaren oberen Aufnahmemengen (Upper Safe levels, UL) des SCF liegen. Zufuhren von 350−400 mg Magnesium pro Tag (in leicht löslicher Form) sind bei Nahrungsergänzungen derzeit üblich.

Bis zum Jahr 2001 hatte das BgVV für Nahrungsergänzungsmittel noch eine Obergrenze von 350 mg Magnesium pro Tag empfohlen. Aufgrund der neuen Bewertung durch das SCF hat das BgVV allerdings seine Empfehlungen im Jahr 2001 überarbeitet. Die Zufuhr von Magnesium soll nun 62,5mg pro Tag nicht übersteigen. Ferner fordert das BgVV, dass magnesiumhaltige Nahrungsergänzungen mit dem Hinweis „Nicht für Kinder unter 4 Jahren” versehen werden, da der UL des SCF erst ab dem 4. Lebensjahr gilt.

Auch diese Empfehlungen finden bei den Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln wenig Resonanz. Selbst der vom SCF im Jahr 2001 festgelegte UL von 250 mg Magnesium pro Tag für die zusätzliche Zufuhr leicht löslicher Magnesiumsalze über Nahrungsergänzungsmittel, Wasser oder angereicherte andere Lebensmittel und Getränke wird häufig überschritten.

Wir halten es für erforderlich, dass die Hersteller von Nahrungsergänzungen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten auf neue Erkenntnisse reagieren und ggf. die Dosierungen ändern, bevor der Gesetzgeber dieses durch Festlegung einschlägiger Höchstmengen erzwingt. Leichte Überdosierungen von Magnesium (in Einzelfällen schon ab 360/365 mg Magnesium pro Tag) können zu Durchfällen und Magen-Darm-Krämpfen führen.

Kaffefahrten − Verkaufstricks bei Nahrungsergänzungsmitteln

Sogenannte „Kurpackungen” mit Trinkfläschchen als Nahrungsergänzungen „speziell für den Mann” oder „speziell für die Frau” sind heute Verkaufsschlager auf Kaffeefahrten. Bei den Kunden − überwiegend Senioren − wird gezielt der Eindruck erweckt, es handele sich um besonders günstige Angebote von Gesundheitspflegemitteln, mit denen dem Alter üblichen Beschwerden oder Krankheiten geheilt oder gelindert werden könnten. Und nicht selten kaufen die Senioren tatsächlich die Kurpackungen zu Preisen von 700 bis 900 € in dem Glauben, ein „Schnäppchen” gemacht zu haben.

Beispielangebot
Abb: Dieselbe Wirkstoffkonzentration in Trinkfläschchen und in Kapselform

Und das ist anscheinend typisch für das Vorgehen der Veranstalter: Versprechungen über heilende, vorbeugende oder krankheitslindernde Wirkungen werden i.d.R. nur mündlich oder auf Postern gemacht, die der Kunde aber nicht ausgehändigt bekommt. Dadurch lassen sich die Versprechungen später nur schwer beweisen. Schließlich wissen die Veranstalter ja, dass diese Aussagen bei Lebensmitteln schlicht verboten sind, und dass i.d.R. auch nicht bewiesen werden kann, dass die behaupteten Wirkungen auch wirklich bestehen. Die Nahrungsergänzungen werden als Trinkfläschchen verkauft. Das sieht nach mehr aus, als es ist, weil diese Trinkfläschchen wesentlich größer sind als Kapseln oder Tabletten, wie der Vergleich in der Abbildung zeigt. In den Trinkfläschchen ist aber nicht mehr Wirkstoff als in einer normalen Kapsel oder Tablette. Dieser wurde hier lediglich in Saft aufgelöst.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kurpackung auch in Apotheken gekauft werden kann, dort aber zum doppelten Preis. Zum „Beweis” wird den Teilnehmern die Pharmazentral-Nr. (PZN, eine Bestellnummer für Apotheker) genannt und sie werden aufgefordert eine Apotheke anzurufen und dort den Preis zu erfragen. Da der Hersteller des Produktes dafür gesorgt hat, dass dieses zu dem von ihm frei wählbaren (hohen) Preis in die Bestelllisten für Apotheken aufgenommen wurde, erhalten die Anrufer tatsächlich die Auskunft, die Kurpackung könne vom Apotheker zum genannten hohen Preis der Bestellliste besorgt werden. Ob die Nahrungsergänzung in den Apotheken zu diesem Preis aber tatsächlich je geordert wurde, oder nur auf Kaffeefahrten verkauft wird, erfährt der Anrufer aber nicht.

Versprochen wird „rundum versorgt mit allen wichtigen Nährstoffen” oder „die ideale Nahrungsergänzung für …” − aber gerade wichtige Nährstoffe, mit denen viele mangelhaft versorgt sind, fehlen oft: wie Iod, Eisen, Folsäure, Calcium, Vitamin B12 (für ältere Senioren oft wichtig).

Die Nahrungsergänzungen enthalten im allgemeinen ein geringeres Spektrum an Vitaminen und Mineralstoffen als übliche Multipräparate, z.B. aus einem Drogeriemarkt. Stattdessen enthalten sie meistens Coenzym Q10 und Gelée Royale, diese bringen hier nach Auffassung seriöser Wissenschaftler aber keine gesundheitlichen Vorteile.

Coenzym Q10 ist ein Wirkstoff in Körperzellen, der an der Atmungskette durch Wasserstoffübertragung beteiligt ist. Er wird vom Körper in ausreichender Menge selbst gebildet, daher handelt es sich nicht um ein Vitamin. Die beworbenen Wirkungen, z.B. „15% mehr Herzkraft”, „20% mehr Hirndurchblutung”, „Schluss mit Arterienverkalkung”, „Herzvitamin”, „Schutz vor vorzeitiger Alterung” sind nicht erwiesen, deshalb ist diese Art von Werbung nach der deutschen Lebensmittelgesetzgebung und dem EU-Recht verboten!

Gelée Royale ist der Futtersaft der Bienen, mit dem die Larven gefüttert werden, wenn sie zu Bienenköniginnen werden sollen. Besondere Wirkungen von Gelée Royale sind nur für Bienen erwiesen, aber nicht für den Menschen. Werbeaussagen wie „Hilfe bei Durchblutungsstörungen”, „Vorbeugung gegen Alzheimer” sind verboten, weil sie einen falschen Eindruck erwecken.

Schwarzkümmelöl soll zur Deckung des Bedarfs an mehrfach ungesättigten Fettsäuren dienen Das Öl enthält aber fast nur Omega-6-Fettsäuren. Daher wird damit das meistens ungünstige Verhältnis von Omega-3 zu Omega-6 Fettsäuren in unserer Ernährung weiter verschlechtert! Sinnvoller wäre es, die Zufuhr an Omega-3 Fettsäuren zu erhöhen, z.B. mit Fischölen.

Unser Tipp dazu: wenn man sich die Mühe macht, sich aus mehreren der in Reformhäusern oder Drogerien angebotenen Nahrungsergänzungen (z.B. einem Multipräparat mit Vitaminen und Mineralstoffen, Ölkapseln, wenn man möchte auch Gelée Royale Kapseln und Coenzym Q10-Kapseln) etwas Vergleichbares selbst zusammenzustellen kostet das nur einen Bruchteil des auf Kaffeefahrten üblichen Preises von 700−900 € (bei einem Beispiel kamen wir auf etwa 35 €).

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