Nach der Legalisierung des Faserhanf-Anbaus wurden Hanflebensmittel zunächst in Esoterikläden in Verkehr gebracht, da durch den Verzehr psychoaktive Wirkungen erhofft wurden. Aufgrund vermeintlicher positiver ernährungsphysiologischer Eigenschaften und gesundheitsfördernder Wirkungen wurden Hanflebensmittel in den letzten 10 Jahren verstärkt in Bioläden und Reformhäusern angeboten. Eine Vielzahl hanfhaltiger Lebensmittel ist erhältlich, z.B. Hanfblätter (Tee), Hanfsamen, Hanföl, Hanfmehl, Getränke (Bier, Limonade) sowie kosmetische Mittel.
Die THC-Höchstwerte für Hanfpflanzen wurden in der Europäischen Union (EU) stufenweise von 0,5% (1984) auf 0,2% (seit 2002) abgesenkt. In Deutschland wurde vom BgVV eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 1-2 µg/kg/Tag abgeschätzt, aus der THC-Richtwerte für Lebensmittel abgeleitet wurden.
Im Vergleich zu früheren Untersuchungen haben wir im Jahr 2003 nur verhältnismäßig geringe THC-Konzentrationen ermittelt. In zwei Hanfspirituosen und einer Teeprobe konnte kein THC nachgewiesen werden. Eine Beanstandung aufgrund einer Überschreitung der THC-Richtwerte für Lebensmittel musste nicht ausgesprochen werden. Die Senkung der THC-Gehalte der zum Anbau zugelassenen Sorten scheint damit den erwünschten Effekt erreicht zu haben, auch die Gehalte in den Lebensmittel zu senken.
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