(vgl. dazu auch den Jahresbericht des CVUA Karlsruhe von 2002 bzw. den Jahresbericht 2002 des MLR zur Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung)
Durch die unkontrollierte Einnahme zweifelhafter oder ungeeigneter Produkte kann es im ungünstigsten Fall zu gesundheitlichen Schäden kommen. So wurde im vergangenen Jahr ein als "ergänzende bilanzierte Diät" bezeichnetes Produkt, hergestellt aus einer bisher nur in Afrika und Asien genutzten Gemüsepflanze, mit eindeutigen Werbehinweisen auf eine positive Beeinflussung diabetischer Beschwerden in den Verkehr gebracht ("regenerative Wirkung auf die Insulin produzierenden Zellen", "Verbesserung der Glukosetoleranz", "Wirkungsvolles Daueradditiv zur Regulation des Blutzuckers"). Die Wirkungen des Erzeugnisses waren aber eindeutig pharmakologischer Natur, so dass das Erzeugnis - letztendlich bestätigt vom Bundesinstitut für Arzneimittel - als zulassungspflichtiges Arzneimittel beurteilt wurde. Leider ereignete sich im Zusammenhang mit der Einnahme dieses Produktes ein Todesfall.
Trotz der vorgeschriebenen Warnhinweise auf diesen Produkten zeigt dieser Fall die mögliche gesundheitliche Brisanz des Inverkehrbringens ungeeigneter Produkte als frei verkäufliche bilanzierte Diäten.
Derartige Gefahren könnten auch durch eine zentrale Prüfpflicht dieser Produkte, wie sie für sonstige diätetische Lebensmittel besteht, vermindert werden. Bilanzierte Diäten müssen laut Diätverordnung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur angezeigt werden, eine zentrale Prüfpflicht durch das BVL besteht nicht. Die Prüfung der Produkte erfolgt zur Zeit anhand von Proben aus dem Handel oder direkt vom Hersteller durch die jeweils zuständigen Untersuchungseinrichtungen der einzelnen Bundesländer. In Baden-Württemberg werden diese bilanzierte Diäten zentral vom CVUA Karlsruhe untersucht und beurteilt.
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