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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Nitrosamine – auch in kosmetischen Mitteln unerwünscht!

Nitrosamine, wie das N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) dürfen in Kosmetika nicht enthalten sein. Geduldet werden lediglich Spuren, wenn sie unter den Bedingungen einer guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind und die Gesundheit des Verbrauchers nicht schädigen.

Chemische Formel von NDELA
Abbildung: Chemische Formel von NDELA

Nach §1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 410 Kosmetik-V dürfen Nitrosamine in Kosmetika nicht enthalten sein, es sei denn in technisch vermeidbaren, gesundheitlich unbedenklichen Mengen. Untersuchungsreihen haben gezeigt, dass Gehalte über 10 µg/kg als technisch vermeidbar angesehen werden können.

Nitrosamine entstehen in kosmetischen Mitteln durch Wechselwirkung von sekundären Aminoverbindungen mit nitrithaltigen Stoffen – wie z.B. das Konservierungsmittel Bronopol – oder mit gasförmigen Stickoxiden. Als Quelle sekundärer Aminoverbindungen kommen Verunreinigungen bestimmter Rohstoffe in Frage so z.B. die Verunreinigungen Diethanolamin und Diisopropanolamin im häufig eingesetzten Rohstoff Triethanolamin (TEA). TEA wird gerne in Verbindung mit Stearinsäure (Bildung von TEA-Seife als Emulgator) in Kosmetika eingesetzt. NDELA ist eine sehr aktive chemische Substanz, die die menschliche Erbsubstanz verändern und Tumore auslösen kann.

Es wurden unter anderem Wimperntuschen (Mascara), Handwaschpasten, Shampoos, flüssige Seifen, Rasiercremes, Körpercremes auf NDELA überprüft. Auffällig oft waren Handwaschpasten sowie Wimperntuschen verunreinigt. Die Befunde lagen zwischen 17 und 1020 µg/kg (höchster Wert bei einer Wimperntusche).

Aus den bisherigen Studien lässt sich keine Aussage über das Risiko einer Krebserkrankung durch NDELA beim Menschen ableiten. Bei Mascara z.B. ist die aufgetragene Verwendungsmenge so gering, dass die Nitrosaminbelastung gegenüber der Nitrosaminaufnahme durch Lebensmittel kaum ins Gewicht fällt (Bundesinstitut für Risikobewertung; Nitrosamine in Wimperntusche, Stellungnahme vom 20.1.2006). Auch bei kosmetischen Mitteln, die wieder abgewaschen werden, ist das Risiko eher als gering einzuschätzen. Generell gilt jedoch das Minimierungsgebot. Als kritisch sind Produkte zu bewerten, die auf der Haut verbleiben und bei denen NDELA bis zu 30% resorbiert werden kann. In solchen Proben (z.B. Hautcremes) waren erfreulicherweise keine Nitrosamine nachweisbar.

Die beanstandeten Produkte mit hohen Nitrosamingehalten wurden aus dem Verkehr genommen und die Firmen mussten den Überwachungsbehörden eine Fehlerursachenanalyse sowie ein Konzept zur zukünftigen Vermeidung vorlegen.

So ergab sich z.B. im Fall einer mit 40 µg Nitrosamine/kg belasteten flüssigen Handseife eines baden-württembergischen Herstellers, dass ein Mitarbeiter entgegen der Herstellungsvorschrift das Basistensid Natriumlaurylethersulfat mit der falschen Vorkonservierung – d.h. das Tensid war statt mit Natriumbenzoat/Kaliumbenzoat mit Bronopol vorkonserviert – eingesetzt hatte. Bronopol hat eine Nitritgruppe und kann zusammen mit dem ebenfalls in dem Produkt enthaltenen Fettsäurealkanolamid Nitrosamine bilden. Solche Kombinationen sind daher laut Kosmetikverordnung verboten. Die im Mischbereich tätigen Mitarbeiter wurden daraufhin besonders geschult, die Kennzeichnungen an den Rohstoff-Wahlschaltern im Produktionsbereich auffälliger gestaltet und die Arbeitsanweisungen konkretisiert.

Bei Mascara arbeiten die Hersteller noch an der Optimierung ihrer Rezepturen. Neben Triethanolamin mit Spuren an Diethanolamin als nitrosierbarem Amin enthielten die Mascara-Formulierungen keine nitrosierenden Agentien wie z.B. Bronopol. Daher kann die NDELA-Bildung im Produkt in Konzentrationen zwischen 50 und mehreren hundert µg/kg im Laufe der Lagerung chemisch bisher nicht präzise erklärt werden; vermutlich spielen bei diesen Produkten die hohen Gehalte an Eisenpigmenten eine wesentliche Rolle. Durch die Zugabe von Antioxidantien wie Butylhydroxytoluol kann in den Produkten die Entstehung von NDELA zurückgedrängt oder gar völlig verhindert werden.

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