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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

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Anissäure – ein Konservierungsstoff mit Werbemöglichkeiten?

p-Anissäure oder 4-Methoxybenzoesäure ist ein Stoff, der in kosmetischen Mitteln aufgrund mehrerer interessanter Eigenschaften zunehmend Verwendung findet.

korrekt gekennzeichnete Duftstoffe
Abbildung: Chemische Formel von p-Anissäure

p-Anissäure ist eine weiße, kristalline, süßlich-aromatische Substanz. Als Parfum-Rohstoff ist die natürlicherweise zu 0,2% in Anisöl vorkommende p-Anissäure nicht gelistet und spielt daher in der Parfumindustrie keine Rolle.

Diese Substanz wird jedoch als Rohstoff für die Kosmetikindustrie angeboten, um in kosmetischen Mitteln unangenehme Eigengerüche (z.B. von Tensiden) zu maskieren und somit das Geruchsprofil eines Produktes positiv zu beeinflussen. Im europäischen Verzeichnis der Bestandteile kosmetischer Mittel (Inventory des Scientific Committee on Cosmetic Products and Non-Food Products) wird der Stoff deshalb unter der Funktion "masking" geführt. Diese Inventarliste wird zwar im Europäischen Amtsblatt offiziell veröffentlicht, stellt aber keine Positivliste kosmetischer Bestandteile dar, sondern lediglich eine Sammlung von Rohstoffen, die seitens der Industrie genannt werden.

Im CTFA Dictionary (Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association Europe) wird als Funktion "Flavoring Agent; Fragrance Ingredient" (Aromastoff, Duftstoff) genannt.

Weiterhin wird p-Anissäure auch zur pH-Wert-Einstellung angeboten und zeichnet sich nach Angaben des Rohstoffherstellers durch seine antimikrobiellen Eigenschaften aus. Als Konservierungsstoff ist er nach der Kosmetikverordnung nicht zugelassen. Insoweit stellt sich die Frage, ob p-Anissäure als unzulässiger Konservierungsstoff eingesetzt wird.

In 13 von 77 überprüften Kosmetikproben waren p-Anissäure-Gehalte zwischen 0,1 und 0,2g/100g enthalten. In den Bestandteilelisten dieser Proben waren keine Konservierungsstoffe angegeben, z.T. waren sie sogar als „frei von Konservierungsstoffen” ausgelobt. In der Bestandteileliste wurde in den meisten Fällen die p-Anissäure unter „Parfüm” geführt, in seltenen Fällen auch mit der für kosmetische Mittel geforderten "INCI"-Bezeichnung (International Nomenclature Cosmetic Ingredient) "p-Anisic acid".

In einem konkreten Fall wurde durch Nachfragen beim Hersteller deutlich, dass p-Anissäure in den dort hergestellten Produkten ausschließlich als Konservierungsstoff und nicht wegen der Beeinflussung des Duftes verwendet wurde. Die damit verbundenen Auslobungsmöglichkeiten wurden als verkaufsfördernd betrachtet. Der hauptsächliche Verwendungszweck als Konservierungsstoff ist nach Auffassung der amtlichen Überwachung nicht mit den Vorschriften der Kosmetikverordnung vereinbar und eine Auslobung als „frei von Konservierungsstoffen” darüber hinaus eine Irreführung des Verbrauchers. Toxikologische Bedenken gegen die Verwendung bestehen nicht.

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