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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Kennzeichnung der allergenen Duftstoffe – Überprüfung der neuen Regelung an Duftwässern

Seit dem 11.3.2005 gilt die Kennzeichnungspflicht für bestimmte Duftstoffe in kosmetischen Mitteln, wenn bestimmte Konzentrationen überschritten sind. Manche Duftstoffe kommen in Duftwässern in auffällig hohen Konzentrationen vor.

korrekt gekennzeichnete Duftstoffe
Abbildung: Beispiel für korrekt gekennzeichnete Duftstoffe

26 häufig eingesetzte Duftstoffe, die für Allergiker problematisch sein können, müssen in der Bestandteileliste genannt werden. Dazu zählen z.B. Limonen, Linalool, Citral. Die allergenen Duftstoffe müssen bei Mitteln, die auf der Haut verbleiben (leave on Produkte), ab einer Konzentration von 10 mg/kg, bei Mitteln, die abgespült werden (rinse off Produkte), ab einer Konzentration von 100 mg/kg gekennzeichnet werden. Für Produkte, die vor dem 11.3.2005 hergestellt wurden, gilt diese Kennzeichnungsverpflichtung nicht.

Ende des Jahres 2005 haben wir bevorzugt Parfüms, Eau de Toilettes und Duftwässer – leave on Produkte – auf allergene Duftstoffe untersucht und die Einhaltung der korrekten Kennzeichnung überprüft. Bei 35 der untersuchten 48 Proben entsprach die Allergenkennzeichnung dem neuen geltenden Recht. In sieben Proben war diese neue, für den Verbraucherschutz wichtige Kennzeichnungsregelung noch nicht umgesetzt, die Kennzeichnung der allergenen Duftstoffe fehlte hier vollständig. Allerdings konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch „Altprodukte” darunter befanden. Hier musste durch die zuständigen Behörden das Herstelldatum der vorgelegten Produkte überprüft werden. Bei weiteren sechs Proben waren die neuen Kennzeichnungsregeln berücksichtigt, allerdings waren nicht alle allergenen Duftstoffe, die analytisch mittels GC-MS in Konzentrationen über 10 mg/kg bestimmt worden waren, in der Bestandteileliste aufgeführt. Diese Proben wurden beanstandet.

EINZELNE ERGEBNISSE

Limonen und Linalool wurden in allen untersuchten 48 Proben nachgewiesen, die Gehalte an Limonen lagen zwischen 8 und 5500 mg/kg, an Linalool zwischen 30 und 8000 mg/kg. Lyral mit überwiegend hohen Konzentrationen und Citral waren in den meisten der Proben nachweisbar, Lyral in Konzentrationen bis zu 10000 mg/kg, Citral bis zu 1000 mg/kg. Benzylbenzoat, das in der Hälfte der Proben enthalten war, war mit ca. 30000 mg/kg in einem Eau de Cologne der Stoff mit der höchsten Konzentration. Farnesol war mit Gehalten bis zu 700 mg/kg in sieben Proben nachweisbar, Geraniol wurde bei 35 Proben nachgewiesen, der höchste Wert lag bei 2000 mg/kg. Cinnamal dagegen war in keiner Probe nachweisbar.

Angesichts des in den letzten Jahren beobachteten Anstiegs allergener Hautreaktionen und den in einigen Produkten ermittelten hohen Konzentrationen an bestimmten Duftstoffen (Limonen 0,55%, Linalool 0,8%, Lyral 1,0%, Benzylbenzoat 3,0%, Geraniol 0,2%) stellt sich uns die Frage nach der Schwellenkonzentration, ab der eine Sensibilisierung vorwiegend ausgelöst werden könnte. Hier sind u.E. die zuständigen wissenschaftlichen Gremien gefragt, über Grenzwerte bei leave on-Produkten unter Berücksichtigung der vorhersehbaren täglichen Exposition nachzudenken.

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