Nur dann kann er die Oberflächen reinigen, ohne sie nachhaltig zu schädigen. Die meisten Hersteller deklarieren aber die Art der Säuren derzeit nicht, da keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Hersteller von Sanitärprodukten und Armaturen schreiben in ihren Gebrauchsanleitungen häufig vor, dass grundsätzlich nur Reinigungsmittel, die für den Anwendungsbereich bestimmt sind, eingesetzt werden dürfen und dass keine Reiniger verwendet werden dürfen, die Salzsäure, Ameisensäure oder Essigsäure enthalten. Diese Mittel würden die Produkte schon bei einmaliger Anwendung erheblich schädigen. In diesen Fällen werden keine Garantieleistungen erbracht. Der Verbraucher wird daraufhin in den Regalen nach geeigneten Mitteln suchen. Er kann aber nicht auswählen, denn die Säuren sind meistens namentlich nicht genannt.
Dennoch entspricht diese Kennzeichnung den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz fordert die Nennung der wichtigsten Inhaltsstoffe. Was darunter zu verstehen ist, definiert die Kennzeichnungs-Empfehlung der EG von 1989. Wichtige Inhaltsstoffe im Sinne der EG-Empfehlung sind Stoffe, die die Umwelt belasten, wie z.B. Tenside, Phosphate, Komplexbildner, Kohlenwasserstoffe, Bleichmittel. Anorganische und Organische Säuren zählen nicht dazu. Die Säuren gehen nur dann in die Kennzeichnung ein, wenn sie dazu führen, dass die Produkte nach den Vorgaben des Gefahrstoffrechts als "ätzend" zu kennzeichnen sind. Bei den Haushaltsprodukten ist das in der Regel nicht der Fall, hier findet sich meistens die Kennzeichnung "reizend". Diese Einstufung erfordert noch nicht die Deklaration der auslösenden Stoffe. Diese Regelungen führen dazu, dass z.B. ein Reinigungsmittel mit reizend Xi gekennzeichnet ist, unter der Position Inhaltsstoffe aber nur steht: weniger als 5% nichtionische Tenside.
U.E. führt die Deklaration der Inhaltsstoffe „streng nach Vorschrift” zu Missverständnissen bei den Verbrauchern. Wir haben die Hersteller der Reinigungsmittel deshalb um „mehr Information als rechtlich notwendig” gebeten.
Die Hersteller folgen diesem Wunsch allerdings nicht gerne. Mangelnder Platz auf den Etiketten und Betriebsgeheimnisse sind die Gründe. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass wieder mehr die ökologisch ungünstigeren Säuren wie Phosphorsäure, Amidosulfonsäure oder Salzsäure anstelle der ökologisch günstigeren Citronensäure eingesetzt werden und es deshalb besser ist, diese nicht zu deklarieren.
Die Hersteller verweisen auch auf die neue Regelung, die im Oktober 2005 durch die neue Detergenzienverordnung in Kraft tritt: Danach müssen sie auf einer Website ein Verzeichnis aller Inhaltsstoffe (ausgenommen Duftstoffe, ätherische Öle, Farbstoffe) veröffentlichen. Diese Regelung ist sicher gut für Menschen mit gesundheitlichen Problemen gegen bestimmte Inhaltsstoffe, aber zum schnellen Einkaufen vor Ort ersetzt sie u. E. nicht das informative Etikett.
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