Während Farbstoffe für dekorative Kosmetika wie Lippenstift, Mascara, Lidschatten oder Nagellack ebenso in einer Positivliste zugelassen sind wie produktfärbende Farbstoffe für farbige Seifen oder Shampoos, gibt es für Haarfarben bisher kein solches Zulassungsverfahren. Die Positivliste für Farbstoffe umfaßt 157 Substanzen. Wenn man in der ersten Auflage des elektronischen Inventarverzeichnisses der Bestandteile kosmetischer Mittel nach Haarfarben sucht, werden 293 unterschiedliche Stoffe genannt, die von der europäischen Kosmetikindustrie beim Erstellen dieser Liste genannt wurde. Eine erstaunlich hohe Zahl unterschiedlicher Verbindungen, die bisher ohne spezielle Zulassung in Haarfarben hätten eingesetzt werden dürfen. In der Praxis spielt weniger als ein Drittel dieser Stoffe in Haarfarben für den deutschen Markt überhaupt eine Rolle. Seit vor vier Jahren eine wissenschaftliche Studie über das erhöhte Auftreten von Blasenkrebs im Zusammenhang mit der Verwendung von Oxidationshaarfarben sowohl bei US-amerikanischen Frauen als auch bei der Berufsgruppe männlicher amerikanischer Friseure veröffentlicht wurde, war sofort eine heftige Diskussion um die hier auf dem Markt befindlichen Haarfarben entbrannt. Neuere epidemiologische Studien in Europa konnten zwar sowohl bei Friseuren als auch Verbraucherinnen keinen direkten Zusammenhang zu erhöhtem Blasenkrebsrisiko feststellen. Möglicherweise waren die verwendeten Haarfarben in den 60er bis 80er Jahren, die für das Blasenkrebsrisiko verantwortlich waren, in den USA anders zusammengesetzt als in Europa.
Die für die Regulierung der Stoffe in Europa zuständige Europäische Kommission stellte aber aus Gründen des vorsorglichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes nach intensiven Beratungen und Abstimmungen mit den europäischen Mitgliedsstaaten in den technischen und wissenschaftlichen Ausschüssen einen detaillierten Zeitplan auf, der die Überprüfung aller im Inventar genannten 293 Stoffe vorsieht. Der Wissenschaftliche Kosmetikausschuss der Europäischen Kommission SCCNFP (inzwischen SCCP) hatte hierzu ein spezielles Strategiepapier entworfen, in dem die toxikologische Prüfung der Haarfarben beschrieben wird. Hiernach ist die Industrie verpflichtet, dem SCCP umfangreiche Sicherheitsdossiers vorzulegen. Im ersten Schritt wurden zunächst 66 Haarfarben bis zum 30.?11.?2005 vorläufig zugelassen. Für 82 weitere Haarfarben liegen inzwischen ebenfalls Dossiers vor, die nun vom SCCP bis zur endgültigen Zulassung überprüft werden müssen. Die restlichen 145 Haarfarben der Inventarliste werden durch Aufnahme in die Negativliste (Anhang II Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG bzw. Anlage 1 deutsche Kosmetik-Verordnung) verboten werden. Ein wichtiges Kriterium wird künftig auch die Bewertung von Kombinationen von Haarfarben innerhalb eines Produktes sein. Die Industrie hat hierzu ein Forschungsprogramm gestartet, um die wichtigsten Reaktionsprodukte zu identifizieren, zu synthetisieren und toxikologisch zu bewerten, die bei der Mischung der Haarfarbvorstufen mit dem Oxidationsmittel im Laufe der Einfärbung der Kopfhaare entstehen können. Die Auswertung der Ergebnisse dieser Studie macht eine Reevaluierung der Stoffe erforderlich, die Intermediär- und Reaktionsprodukte liefern, die vom theoretischen Ansatz und bisherigen Wissen um die Chemie der Oxidationshaarfarben abweichen.
Haarfarben werden generell in drei Kategorien eingeteilt:
Wir haben im Jahre 2004 insgesamt 52 Oxidationshaarfarben untersucht. Hierbei mußte zunächst ein Prüfverfahren entwickelt werden, um alle in diesen Haarfarben enthaltenen Stoffe erfassen und auf bereits bestehende Grenzwerte überprüfen zu können. In den getesteten Haarfarben wurden 34 Entwickler bzw. Kuppler eingesetzt. Die Farben reichten von hellblond über kupfergold, dunkelmahagoni bis blau-schwarz. Erfreulicherweise konnten keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Das verwendete HPLC-Prüfverfahren nach Aufarbeitung mit einem speziellen Ultraschall-Homogenisator wird in Kapitel 7 beschrieben.
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