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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Stellen auch Babyöle eine Gefahr der Aspiration dar? Zum Glück kann hier Entwarnung gegeben werden.

Aufgrund von Meldungen der Verbraucherschutzbehörde der USA befürchtet das BfR, dass von weiteren Produkten mit ähnlichen physikalisch-chemischen Eigenschaften wie Babyöl ein ähnliches Gesundheitsrisiko ausgeht wie von den Lampenölen.

Mit der 34. Änderung der Kosmetik-Verordnung vom 06. 10. 2004 wurden die kosmetischen Erzeugnisse für Kinder besonders hervorgehoben:
„Der für die Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit Verantwortliche hat kosmetische Erzeugnisse, die für Kinder unter drei Jahren oder die ausschließlich für die Reinigung und Pflege des externen Intimbereiches bestimmt sind, unter besonderer Berücksichtigung dieser Anwendungen zu bewerten”.

Aufgrund dessen wurden 15 Babyöle auf ihre Viskosität bzw. auf ihren Gehalt an anrechenbaren Kohlenwasserstoffen untersucht. Es stellte sich zum Glück heraus, dass bei allen untersuchten Proben die Viskosität so hoch lag bzw. keine anrechenbare Kohlenwasserstoffe vorhanden waren, so dass eine Gesundheitsgefahr durch Aspiration ausgeschlossen werden kann.

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