Mit der 34. Änderung der Kosmetik-Verordnung vom 06. 10. 2004
wurden die kosmetischen Erzeugnisse für Kinder besonders
hervorgehoben:
„Der für die Bewertung der Sicherheit des
kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit Verantwortliche
hat kosmetische Erzeugnisse, die für Kinder unter drei Jahren oder
die ausschließlich für die Reinigung und Pflege des externen
Intimbereiches bestimmt sind, unter besonderer Berücksichtigung
dieser Anwendungen zu bewerten”.
Aufgrund dessen wurden 15 Babyöle auf ihre Viskosität bzw. auf ihren Gehalt an anrechenbaren Kohlenwasserstoffen untersucht. Es stellte sich zum Glück heraus, dass bei allen untersuchten Proben die Viskosität so hoch lag bzw. keine anrechenbare Kohlenwasserstoffe vorhanden waren, so dass eine Gesundheitsgefahr durch Aspiration ausgeschlossen werden kann.
©2003−2005 CVUA KA
Impressum •
Untersuchungsämter BW
•