Noch vor 20 Jahren galt die UV-A-Strahlung des Sonnenlichts (320−400 nm) als harmlos und verantwortlich für eine gesunde Hautbräunung. Die UV-B-Strahlung (280−320 nm), die den Sonnenbrand auslöst, stand allein für die Risiken der Hautkrebserkrankungen und der Hautalterung. Inzwischen ist jedem aufgeklärten Verbraucher bekannt, dass die UV-A-Strahlung die Hautschäden mit verursacht. Insbesondere durch die zum Teil exzessiv verlängerte Sonnenexposition (Urlaub in südlichen Ländern, Verwendung von Sunblockern mit hohem Lichtschutzfaktor zur Absorption des UV-B-Anteils) führte in den vergangenen Jahren zu einer massiven Zunahme der auf die Haut gelangenden UV-A-Strahlungsdosis. Um so wichtiger ist es, dass sich die Hersteller von Sonnenschutzmitteln auf diese Situation einstellen, und Produkte auf den Markt bringen, die einen ausreichenden UV-A-Schutz gewähren.
Der Gesetzgeber schreibt keine Normen zur Bestimmung und Kennzeichnung des UV-Schutzes von Sonnenschutzmitteln vor, sondern setzt voraus, dass der Hersteller seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und die Kennzeichnung des UV-A/B-Schutzes auf dem Produkt korrekt vornimmt. Die Angaben zur Charakterisierung des Schutzes vor schädlichem UV-Licht auf den Verpackungen von Sonnenschutzmitteln sind allerdings häufig verwirrend. Der Schutz vor UV-B-Strahlen wird zwar weltweit einheitlich durch den Lichtschutzfaktor (LSF, englisch: sun protecting factor SPF) charakterisiert. Zum UV-A-Schutz findet der Verbraucher jedoch unterschiedliche Hinweise wie „UVA-Schutz nach australischem Standard”, in-vivo-UVA-Faktoren (IPD für Immediate Pigment Darkening oder PPD für Persistent Pigment Darkening) oder UV-A-Index. Er ist schlichtweg nicht in der Lage, die Qualität des UV-A-Schutzes unterschiedlicher Sonnenschutz-Marken an Hand dieser Begriffsvielfalt richtig einzuschätzen. Eine einheitliche Normierung des UV-A-Schutzes ähnlich wie beim Lichtschutzfaktor ist in Europa erst in Vorbereitung. Insofern muss sich der Verbraucher beim Erwerb eines Sonnenschutzmittels darauf verlassen, dass bei einem Produkt mit dem Hinweis auf UV-A-Schutz auch ein solcher Schutz nach dem Stand der Technik vorliegt. Näheres hierzu siehe auch G. Mildau, Sonnenschutzmittel auf dem Prüfstand der amtlichen Überwachung, SÖFW-Journal, 129. Jahrgang 7-2003, 31−40
Zur Bestimmung des UV-A-Schutzfaktors gibt es in Europa keine offizielle Methode.
In-vivo-Methoden wie IPD oder PPD scheinen sich nicht durchzusetzen. Als in-vitro-Methoden stehen verschiedene zur Auswahl. Mit dem australischen in-vitro-UV-A-Standard wird das UV-A-Filtersystem einer Formulierung aus unserer Sicht nur unzureichend charakterisiert. Die hier geforderte neunzig-prozentige Absorption einer definierten Schichtdicke wird nur zwischen 320−360nm erfasst. Dieser australische Standard gibt somit keine Information über den langwelligen UV-A-Bereich und macht auch keine Aussage über den Zusammenhang zwischen UV-A- und UV-B-Schutz. Dies ist aber wichtig, da ein hoher UV-B-Faktor auch hohen UV-A-Schutz bedarf. Der Grund: hoher UV-B-Faktor verleitet zum längeren Aufenthalt in der Sonne. Auf die verlängerte Aufenthaltszeit muss auch der UV-A Schutz abgestimmt sein. Ansonsten ist zwar die akute Gefahr des Sonnenbrandes gebannt, nicht aber die Gefahr längerfristiger Hautschäden.
Im Berichtszeitraum wurden diverse Sonnenschutzmittel aus Drogeriemärkten, Apotheken, Reformhäusern und Parfümerien mittels in vitro-Messung der diffusen Transmission auf die Güte des ausgelobten UV-A-Schutzes überprüft (Näheres zum Prüfverfahren siehe Kapitel 3.8.5). Ob ein ausreichender UV-A-Schutz im Vergleich zum UV-B-Schutz vorliegt, kann mit Hilfe des UV-A/B-Verhältnisses, der kritischen Wellenlänge und der absoluten Transmission bei bestimmten Wellenlängen recht gut beurteilt werden. Hierbei gibt das UV-A/B-Verhältnis (normierte Verhältniszahl der Intensität des UV-A-Bereiches zwischen 340−400 nm zum UV-B-Bereich zwischen 290−320 nm) einen wichtigen Hinweis darauf, ob ein effektiver UV-A-Schutz vorliegt. Die sog. kritische Wellenlänge stellt ebenfalls ein Maß für die Güte der UV-A-Absorption dar (größte langwellige UV-A-Wellenlänge eines 90-prozentigen Absorptionsintegrals von 320 bis 400 nm).
Von den insgesamt 86 untersuchten Sonnenschutzmitteln wiesen 20 Produkte einen sehr guten bis guten UV-A-Schutz auf, bei 23 Produkten war der UV-A-Schutz befriedigend bis ausreichend. Die Hälfte der Produkte erfüllte aber nicht die Maßstäbe, die nach unserer Auffassung inzwischen an den UV-A-Schutz eines modernen Sonnenschutzmittels gestellt werden sollten (s. Grafik). Von den 43 Produkten mit unzureichendem UV-A-Schutz haben wir 24 beanstandet, weil sie den UV-A-Schutz ungerechtfertigt ausgelobt hatten und auf der Verpackung z.B. mit folgenden Anpreisungen warben:
Fazit unserer Untersuchungen: Unsere Untersuchungsergebnisse haben sicherlich dazu beigetragen, die Diskussion um einen qualitativ höherwertigen UV-A-Schutz und eine einheitliche UV-A-Schutz-Kennzeichnung zu entfachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat unsere Arbeit aufgegriffen und Empfehlungen für eine höherwertige Qualität des UV-A-Schutzes veröffentlicht. Diese Arbeiten und die Vielzahl an konkreten Beanstandungen von Produkten mit unzureichendem UV-A-Schutz werden mit dazu beitragen, dass sich die qualitativ hochwertigen Produkte auf dem Markt durchsetzen werden.
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