kleines Landeswappen CVUA-Logo

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Salpetersäure zum Lösen von Rost und Kalk. Vorsicht!

Ein Produkt „Kalk- und Rostlöser” musste im Sinne von § 30 LMBG beurteilt werden als „geeignet, die Gesundheit des Verbrauchers bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung zu schädigen”.

Das Reinigungsmittel wurde unter einem türkischen Produktnamen und mit ausschließlich türkischer Kennzeichnung vor allem über türkische Einzelhandelgeschäfte vertrieben. Es enthielt ca. 23% Salpetersäure. Der pH-Wert des unverdünnten Produktes war dadurch mit kleiner 0 stark sauer.

Salpetersäurehaltige Zubereitungen in dieser Konzentration wirken stark ätzend auf Haut und Schleimhäute. Das Einatmen der konzentrierten Dämpfe kann ebenfalls zu Verätzungen der Schleimhäute des Atemtraktes führen. Zudem besitzen diese Zubereitungen stark oxidierende Eigenschaften und können nach Reaktion mit oxidierbaren Stoffen zur Entwicklung gesundheitsschädlicher nitroser Gase führen.

Gefahrensymbole, Warnhinweise und Sicherheitsratschläge entsprachen nicht den Vorgaben des Gefahrstoffrechtes, sie informierten nicht ausreichend über die Gefahren und waren auch zu unauffällig gestaltet. Das Produkt wurde aus dem Verkehr genommen.

Allerdings wurde es inzwischen mit korrekter Gefahrstoffkennzeichnung wieder in den Verkehr gebracht. Aber es bestehen Bedenken, ob die Bestimmungen des Gefahrstoffrechtes einen ausreichenden Verbraucherschutz darstellen. Auch wenn dafür im Augenblick noch keine konkreten Beweise vorliegen, sollten Produkte mit über 20% Salpetersäure im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nicht für Reinigungsmittel im Haushaltsbereich eingesetzt werden. Es bestehen starke Zweifel, ob der Verbraucher mit diesem Produkt sachgerecht umgehen kann. Für die vorgesehenen Verwendungszwecke stehen gut geeignete, weniger gefährliche Alternativen zur Verfügung, z.B. Citronensäure oder Essigsäure. Die zuständige amtliche Untersuchungseinrichtung hat den Importeur auf die Probleme eindringlich hingewiesen und auch an die Sorgfaltspflicht des Inverkehrbringers appelliert.

zurück zur vorhergehenden Seite

 

©2003−2005 CVUA KA   Impressum •  Untersuchungsämter BW  •  zum Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum