Dass sich mit dem Wunsch nach Schlankheit, Schönheit und ewiger Jugend -mittlerweile bekannter als „anti-aging“- auch glänzende Geschäfte machen lassen, ist sicherlich keine neue Erkenntnis und ermöglichte bereits im Mittelalter so manchem Quacksalber ein kommodes Überleben. Ganz und gar nicht Quacksalberei waren aber weder zugelassene noch ausreichend gekennzeichnete Arzneimittel, die „clevere“ Geschäftsleute mit Sinn für Gewinnspannen so ganz ohne lästige Einschränkungen durch „Behördenprozeduren“ herstellten bzw. importierten und vertrieben. Als eine besondere Schlankheitskur aus Fernost auf „natürlicher“ und „pflanzlicher“ Basis ausgelobt, enthielten die Packungen eine kunterbunte Mischung von Dragees, Tabletten und Kapseln in nahezu allen Farben des Regenbogens. Um die „Kunden“ oder „Verbraucher“ nicht unnötig zu verschrecken, waren in den meisten Fällen Wirk- und Inhaltsstoffe (entgegen den arzneimittelrechtlichen Erfordernissen) erst gar nicht angegeben. Dafür beschränkten sich die fürsorglichen „Möchtegern-Versandapotheker“ auf allgemein verständliche Aussagen wie „morgens zum Frühstück je 1 Dragee“ oder ähnliche Angaben. Die Untersuchung im CVUA Karlsruhe ergab allerdings, dass die bunten Pharmazeutika es tatsächlich „in sich hatten“. In zahlreichen Fällen der -angeblich- pflanzlichen Produkte konnten mit verschiedenen Messtechniken zum Teil hochwirksame Arzneistoffe nachgewiesen werden, die bei ahnungslosen Patienten natürlich auch zu entsprechenden Nebenwirkungen führen können. So konnten beispielsweise die Wirkstoffe Sibutramin (ein Appetitzügler), Hydrochlorothiazid, Triamteren (beide entwässernd wirkend), Bisacodyl (ein abführend wirkender Stoff), aber auch angstlösend und beruhigend wirkende Substanzen wie Diazepam und Chlordiazepoxid (die bei längerer Einnahme zu Abhängigkeit führen können) sowie Schmerzmittel wie Metamizol und Indometazin nachgewiesen werden. Immerhin ist festzustellen, dass die wilden Kombinationen aufgrund des Wirkprofils einiger Stoffe durchaus zu einem Gewichtsverlust führen können - wenn auch möglicherweise mit Nebenwirkungen etc. teuer erkauft.

Dieses Beispiele zeigt einmal mehr, dass der Bezug von besonders kritischen Waren wie Arzneimitteln übers Internet oder dubiose Quellen für den Verbraucher mit hohen Risiken behaftet sein kann, da er häufig „die Katze im Sack“ erwirbt und in der Regel keinerlei Möglichkeit zur Überprüfung und/oder Reklamation hat.
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