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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Massageöl zur Behandlung von Borreliose – Neue Erfindung oder Betrug?

Ein Öl zum Einreiben wurde von einem selbsternannten „Heilkundler” in Eigenregie hergestellt und in den Verkehr gebracht. Beworben wurde es mit der angeblichen Wirkung gegen Borrelien und andere Krankheitserreger.

Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchungsaktion wurde u.a. eine Flasche mit der Bezeichnung „H14-Öl – Zum Einreiben” sichergestellt. Das Öl sollte schon in geringen Mengen Keime, Pilze und andere Krankheitserreger vernichten. Dreimaliges Einreiben des Körpers – vor allem in den Kniehöhlen und Armbeugen – würde angeblich die Vermehrung der Borrelien hemmen. Es wurden auch Anwendungsgebiete wie Viruserkrankungen, Mücken- und Zeckenstiche sowie Parodontose angegeben.

Recherchen im Internet ergaben, dass das „H14-Öl” mit seiner angeblichen Wirkung in den entsprechenden Verbraucherkreisen bekannt war. Das Produkt wurde vom CVUA Karlsruhe nach seinen Angaben zur Zweckbestimmung als Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG eingestuft.

Analytisch wurde ein hoher Anteil an etherischen Ölen nachgewiesen. Diese haben zwar – wie vom Inverkehrbringer behauptet – teilweise antivirale und antiseptische Eigenschaften, sind aber zur Behandlung einer Borrelien- oder andersartigen Infektion nicht geeignet.

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