Die untersuchten Mineralstoff-Pastillen waren nach ihrer Aufmachung und der Bewerbung im Internet sowie nach ihrer Zusammensetzung als homöopathische Arzneimittel auf der Basis des Therapieansatzes nach Dr. Schüßler zu beurteilen und trugen keinen direkten Hinweis darauf, welchem Zweck die Tabletten dienen sollten. Internet-Recherchen ergaben aber, dass der Vertriebsunternehmer einen Teil seiner Produkte, so auch die Pastillen, auf der theoretischen Basis sogenannter „Schüßler-Salze” in den Verkehr bringt. Die Bezeichnung „Schüßler-Salze” geht zurück auf den Arzt und Biochemiker Heinrich Schüßler, der im 19. Jahrhundert ein Therapieverfahren entwickelte, das heute als Konzept für eine Selbstmedikation gilt. Es handelt sich dabei um zwölf Salze mit Ionen, wie Natrium, Magnesium, Kalzium, Eisen, Kalium, Lithium, Silicea und Mangan. Schüßler vermutete einen Zusammenhang zwischen Krankheiten und Mineralstoffen und postulierte daraus: „Jede Krankheit führt zu einem Mineralstoffmangel in den Zellen, der wiederum durch gewisse Salze behoben werden kann, die vor weiteren Körperfunktionsstörungen bewahren„. In der Schüßler'schen Mineralien-Behandlung werden die Salze in ihrer Wirkung homöopathisch potenziert. Explizites Ziel der „Biochemie”, so der Arbeitstitel dieser Therapie, ist die sanfte Regulierung des Mineral- und Spurenelementhaushalts. Dr. Schüßler ordnete den zwölf Mineralien die Möglichkeit einer Anwendung bei bestimmten Krankheiten zu. Heute werden neben diesen klassischen zwölf noch weitere Mineralien als Ausgangsstoffe für die „Schüßler-Salze” in der Therapie verwendet. Diese werden als „Ergänzende Funktionsmittel” bezeichnet. Die „Schüßler-Salze” werden nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuchs aus den verschiedenen 24 Mineralien mit Milchzucker potenziert. Dr. Schüßler verwendete für seine Therapien nur die Potenzstufen D3, D6, D12, vornehmlich als Pulver, Tabletten etc. Die Potenzstufe D6 wird am häufigsten verwendet. Das Untersuchungsergebnis legte eine homöopathische Herstellungsweise der Probe nahe. Beim Anwender ist es üblich, die verschiedenen „Schüßler-Salze” nur mit einer festgelegten „Nr.” zu beschreiben. Mit der Nummer erfolgt gleichzeitig die Zuordnung der Mineralsalz-Zubereitungen zu bestimmten Krankheitssymptomen und Erkrankungen. Aus der Angabe „Nr. 20” ergibt sich somit für den über die Mineralsalztherapie informierten Verbraucher, dass es sich bei diesen Pastillen um eine Anwendungsform des „Schüßler-Salzes” „Aluminiumkaliumsulfat” („Kalialaun bzw. Alumen”) handelt. Namhafte deutsche Hersteller homöopathischer Arzneimittel führen in ihrem Lieferprogramm biochemische Mittel auf, die auf den theoretischen Grundlagen von Dr. Schüßler beruhen. Die Mittel dieser Firmen sind apothekenpflichtige Arzneimittel, die nach den Vorschriften des Homöopathischen Arzneibuches (HAB) hergestellt werden und auf dem Behältnisetikett die Aufschrift „Homöopathisches Arzneimittel” tragen. Das CVUA Karlsruhe teilte auf Grund der Internetwerbung der Vertriebsfirma und der Analogie zu den homöopathischen Zubereitungen auf der Grundlage der Therapie nach Dr. Schüßler namhafter Firmen die Auffassung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, dass die vorgelegten Pastillen von informierten Verbrauchern und Therapeuten nach der durch Dr. Schüßler durch die Packungsaufschrift „Nr. 20” vorgegebenen Art bei bestimmten Formen von Erkrankungen angewendet werden sollen. Das vorgelegte Produkt wurde als homöopathisches Arzneimittel i.S. des AMG eingestuft.
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