Auch 2004 wurden Erzeugnisse zur Untersuchung und Beurteilung eingereicht, die im weiteren Sinne den „alternativen” oder „unkonventionellen” Therapien bei Krebs zuzurechnen waren. Darunter tummelt sich mitunter ein bunter Cocktail aller möglicher Präparate, vom „letzten Strohhalm” bis zur einigermaßen etablierten Misteltherapie (überwiegend zur unterstützenden Therapie).
Zwei als Probe eingereichte Erzeugnisse enthielten beispielsweise „Arabinoxylane” und waren als „Nahrungsergänzungsmittel” bezeichnet. Arabinoxylane sind Polysaccharide (komplexe Zuckermoleküle) aus der Gruppe der Hemicellulosen, die im vorliegenden Fall enzymatisch modifiziert worden waren. Nach intensiven Recherchen ergab sich jedoch, dass die Produkte insbesondere zur Immunstimulierung in der begleitenden Behandlung von Chemotherapie und Bestrahlung eingesetzt werden sollten. So sollten sie die körpereigene Produktion von Interferonen und Tumor-Nekrosefaktor ankurbeln, Eigenschaften, die auf ein Arzneimittel schließen ließen. Weitere Recherchen ergaben, dass sie in entsprechenden Kreisen auch durchaus zur Krebstherapie (z.B. in „Internetforen”) empfohlen wurden. Es war davon auszugehen, dass die Produkte somit als Arzneimittel einzustufen waren, die ohne entsprechende Zulassung allerdings nicht verkehrsfähig waren. Unabhängig davon ist vor der zügellosen Anpreisung ungeprüfter Phytopharmaka und angeblicher „Nahrungsergänzungsmittel” zur komplementären Behandlung von Krebserkrankungen − vor allem im Internet − zu warnen; die Wahrscheinlichkeit, dass die Patienten neben der kaum zu erwartenden Heilung auch noch finanziell unangemessen belastet werden, ist sehr groß.
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