Zu Beginn des Jahres 2004 wurde auf Druck der Europäischen Union sowie im Glauben an hohe Einsparpotentiale der Versandhandel auch für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt. Dieser war bis dato nicht legal, obwohl er im Internet bereits durchaus praktiziert wurde. Gleichzeitig wurde allerdings auch versucht, den Versandhandel auf einigermaßen sichere Beine zu stellen, in dem z.B. im „Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)” geregelt wurde, dass z.B. Betreiber von „Internetapotheken” staatlich zugelassene Apotheker sein müssen, der Versand nur aus Apotheken mit einer entsprechenden Zulassung heraus erfolgen darf und diese Apotheken ein Qualitätssicherungssystem zu betreiben haben.
Ein Problem liegt allerdings insbesondere in der Überwachung ausländischer Apotheken, das bis heute nicht befriedigend gelöst ist. Die Propagierung des Versandhandels mit Arzneimitteln auch durch offizielle Stellen hat aber offenbar in Teilen der Öffentlichkeit den irrigen Eindruck hinterlassen, jetzt könnte jeder Versender sich dort eine eigene „Goldgrube” schaffen.
Im Jahre 2004 wurden dem CVUA Karlsruhe wiederholt Arzneimittelproben zur Untersuchung eingesandt, die aus einem unerlaubten Vertrieb mit Arzneimitteln stammten. Z.B. vertrieb ein geschäftstüchtiger „Möchtegern-Apotheker” verschiedene, meist verschreibungspflichtige Arzneimittel z.T. zu Dopingzwecken im Sport aus seiner Wohnung heraus über das Internet an Interessenten. Darunter waren auch zahlreiche Anabolika, die bei entsprechendem Missbrauch erhebliche Nebenwirkungen haben (Leberschädigung, erhöhtes Risiko für einen Herzinfarkt, Aggressivitätssteigerung) sowie ephedrinhaltige Erzeugnisse, die oft missbräuchlich zur Stimulierung in der Disko-Szene eingesetzt werden und bei Dauer- oder Vielfachgebrauch körperliche Schäden bis zum Kreislaufzusammenbruch nach sich ziehen können. Die meisten dieser Produkte waren in Deutschland nicht zugelassen und stammten aus dubiosen Quellen aus dem Ausland. Die Qualität war in einigen Fällen mangelhaft. Diese Beispiele zeigen einmal mehr, welche Risiken der ungebremste Versandhandel mit Arzneimitteln für den „Kunden” haben kann.
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