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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Drogen aus der Dritten Welt im Graubereich der Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel

Drogen aus der Dritten Welt werden von sogenannten „Distributoren” häufig als Lebensmittel vermarktet, sie können jedoch durchaus Arzneimittel sein.

Das CVUA Karlsruhe war auch im Jahr 2004 mit der Untersuchung und Beurteilung von Produkten aus der „Dritten Welt” (z.B. mit einem Anteil an Maca und Catuaba aus Südamerika, Zubereitungen aus Aloe barbadensis und Aloe ferox aus Mittelamerika, Präparaten mit indischem Weihrauch und anderen) befasst. Für diese Länder ergibt sich die Möglichkeit, durch den Handel mit den meist traditionell verwendeten Arzneipflanzen Gewinne zu erzielen.

Ein aktuelles Beispiel für solche pflanzlichen Produkte sind Erzeugnisse mit Hoodia gordonii, dem „Wunder-Kaktus”. Nach Recherchen des CVUA Karlsruhe versuchen insbesondere im anglo-amerikanischen Raum, aber auch in Südafrika ansässige Firmen, die Produkte als Lebensmittel zu vermarkten. Der Kaktus ist in Trockengebieten des südlichen Afrika heimisch. Im Jahr 1937 beschrieb ein britischer Anthropologe erstmals die traditionelle Verwendung der Blätter und Blüten von Hoodia gordonii durch die San-Buschmänner Südafrikas. Dieser Autor führte in seiner Veröffentlichung aus, dass dieser Eingeborenenstamm, der am Rande der Kalahari-Wüste nomadisierend lebt, die frischen Teile der Pflanzen isst, um bei Jagdzügen unerwünschte Hunger- und Durstgefühle zu unterdrücken. Eine britische Firma hat auf der Suche nach neuen Wirkstoffen diese Erkenntnisse des Anthropologen aufgegriffen und durch entsprechende Untersuchungen die Plausibilität dieser Beobachtungen wissenschaftlich überprüft. Der britischen Firma gelang es in der Folge, einen Inhaltsstoff zu isolieren, der in Tierversuchen die traditionelle Verwendung durch die Buschmänner bestätigte. Diesen Wirkstoff ließ sich die Firma patentieren. Auf Grund dieser Forschungsarbeiten haben sich in der Folge insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt und in Südafrika eine Reihe anderer Firmen entschlossen, Produkte, die Droge selbst oder Zubereitungen aus der frei verfügbaren Pflanze als Mittel zur Verminderung von Hunger und Durst in den Verkehr zu bringen. Soweit dem CVUA Karlsruhe bekannt ist, wurde in Deutschland in den Medien, z.B. auch durch Sendungen privater Fernsehkanäle, über Wirkungen der Droge aus der Pflanze berichtet. Damit wurde die Verwendung von Hoodia gordonii als „natürlicher Appetitzügler” breiteren Verbraucherkreisen vorgestellt. Die Droge wird auch im Internet wegen ihrer Eigenschaften als Bestandteil von Schlankheitsmitteln beworben. Zur Beurteilung lag dem CVUA Karlsruhe eine Kombinationspackung mit Kapseln mit Hoodia gordonii-Pulver und einer Sprühlösung zur gemeinsamen Verwendung vor, bei der die Inhaltsstoffe dieser Droge nachweisbar waren. Die kombinierte Anwendung sollte Einfluss auf den Kaloriengrundumsatz, die Fettverbrennung und das Immun- und Hormonsystem haben und zu einer Verminderung des Hungergefühls beitragen. Das Produkt war als Arzneimittel i.S. des Arzneimittelgesetzes einzustufen.

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