Bekanntlich waren die Olympischen Spiele 2004 in Athen wieder von Dopingskandalen überschattet. In diesem Zusammenhang konnte auch das CVUA Karlsruhe feststellen, dass die zu untersuchenden und beurteilenden Anabolikaproben stetig zunehmen. Selbst Freizeit- und Breitensportler greifen offensichtlich vermehrt zu Mitteln, um den Trainingserfolg zu verbessern. Jedoch beschränken sich moderne Sportler nicht auf die Nutzung normaler pharmazeutischer Produkte aus der Humanmedizin und Veterinärmedizin. Sportler schlucken und spritzen immer neue Mittel, um den Trainingserfolg steigern zu können und um den Dopingkontrollen zu entgehen. Bei den Dopingkontrollen können nur Substanzen gefunden werden, auf die getestet wird, die also auch als Referenzsubstanzen zur Verfügung stehen. Neue Anabolika aus der Retorte von kreativen Doping-Fabriken lassen sich nur schwer nachweisen.
In diesem Jahr untersuchte das CVUA Karlsruhe im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens eine Serie von Anabolika-Proben, die über das Internet bestellt wurden und ursprünglich aus China stammten. Hierbei handelte es sich um Fertigarzneimittel: Tabletten, Ampullen und Injektionsfläschchen.
China ist der weltweit zweitgrößte Produzent von Basis-Arzneimitteln. Internet-Recherchen haben ergeben, dass China als Produzent und Lieferant von Anabolika zunehmend an Bedeutung gewinnt. Der illegale Verkauf von Dopingmitteln ist ein lukratives Geschäft. Nach Schätzungen werden damit in Deutschland ca. 100 Mio. € pro Jahr umgesetzt.
Unter den zu untersuchenden Proben waren altbekannte Wirkstoffe wie zum Beispiel: Metandienon, Stanozolol, Oxandrolon und Testosteronpropionat, aber auch etwas exotischere wie Boldenolonundecylat, Trenbolonenantat, Trenbolonacetat, Oxymetholon, und 17-Ethylboldenone die per HPLC bzw. GC/MS identifiziert werden konnten.
Der Handel mit Anabolika ist illegal. Anabole Steroide sind verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel die nur in Apotheken abgegeben werden dürfen, sofern sie eine Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten würden. Diese Zulassung wird aber den meisten Anabolika auf-grund ihrer vielen Nebenwirkungen (z.B.: Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems, Herzhypertrophie, Leberschäden, Virilisierungen (Vermännlichung) bei Frauen und Gynäkomastie beim Mann) verwehrt bleiben. Zum anderen ist auch die Anwendung von Arzneimittel (wie z.B. Anabolika) zu Dopingzwecken im Sport verboten.
©2003−2005 CVUA KA
Impressum •
Untersuchungsämter BW
•