Ein Verbraucher erhielt das Erzeugnis mit der Tagespost und mit einer Rechnung über 66,50 €, obwohl das Potenzelixier gar nicht von ihm bestellt worden war. Da er betrügerische Absichten vermutete, erstattete er Anzeige beim Wirtschaftskontrolldienst (WKD). Das Produkt (es handelte sich um eine klare Lösung mit leichtem Blaustich) war nach Aufmachung und Bewerbung als hochwirksames Aphrodisiakum als Arzneimittel i.S. von § 2 AMG einzustufen.
Als Inhaltsstoffe konnten mittels GC/MS weder das versprochene Androsteron und Androsterol noch weitere hormonartig oder anabol wirksame Verbindungen nachgewiesen werden, lediglich Ethanol und einige ätherische Ölbestandteile. Nachdem schon der Geruch an ein Rasierwasser erinnerte, legte auch die Zusammensetzung nahe, dass es sich um ein solches gehandelt haben dürfte.
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