Für die gewünschte Wirkung eines Arzneimittel kommt es nicht nur auf seinen Wirkstoffgehalt, sondern vor allem auch darauf an, wie schnell der Arzneistoff aus seiner Darreichungsform freigesetzt wird und wie lange seine Wirkung anhält. In den meisten Fällen wird eine kurz nach der Applikation spürbare Wirkung gewünscht; häufig aber ist auch eine möglichst lang anhaltende Wirkung nach oraler Einnahme erwünscht. Möglichst schnell sollen beispielsweise Arzneimittel gegen akute Schmerzen, akute allergische Reaktionen und Krämpfe wirken. Eine Langzeitwirkung wird oftmals bei Antibiotika, Blutdruck senkenden Arzneimitteln und Antidiabetika gewünscht.
Die Langzeitwirkung lässt sich auf zweierlei Weise erreichen:
Einmal kann der Arzneistoff chemisch so modifiziert werden, dass seine Biotransformation im Körper und seine Elimination aus dem Körper stark verzögert wird. Die zweite Möglichkeit besteht in der Schaffung von Arzneiformen, aus denen der chemisch nicht modifizierte Wirkstoff in dem Maße nachgeliefert wird, wie sich der einmal resorbierte Anteil durch Biotransformation und Elimination im Körper verringert. Eine Wirkungsverlängerung zum Beispiel kann durch Ummantelung mit Überzügen mit beschränkter Löslichkeit erreicht werden oder durch Bindung der Wirkstoffe an Ionenaustauscher-Harze.
Die Überprüfung der Wirkstoff-Freisetzung ist daher ein wichtiger Prüfparameter bei der Untersuchung von Arzneimitteln. Die Freisetzung oraler Arzneimittel wird in Apparaturen untersucht, die die Magenperistaltik nachahmen und ein künstliches Magensäuremilieu simulieren. Die bei der Überprüfung ermittelten Freisetzungswerte müssen den vom BfAM bei der Zulassung des Arzneimittel genehmigten Werten entsprechen.
Bis auf wenige Ausnahmen entsprach die Wirkstoff-Freisetzung bei allen im Jahre 2003 untersuchten Proben den gesetzlichen Anforderungen.
©2003−2005 CVUA KA
Impressum •
Untersuchungsämter BW
•